30.11.2018
Organspende: Keine Fremdbestimmung
Der Vorstand der Deutschen Evangelischen Allianz ist gegen eine Pflicht zur Organspende
Am 28. November 2018 debattierte der Deutsche Bundestag das Thema Organspende. Ausgangspunkt war ein Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn, eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung einzuführen. Bei dieser wäre jeder Bürger zur Organspende verpflichtet, wenn er selber oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Debatte im Bundestag diente zunächst der Orientierung, sie fand über Fraktionsgrenzen hinaus statt und wird zu Gruppenanträgen führen. Diese Gewissensentscheidung berührt ein sehr sensibles Thema, weil es um nicht weniger geht als um Leben und Tod.
Der Vorstand der Deutschen Evangelische Allianz (DEA) ist gegen eine Pflicht zur Organspende. Es wäre ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und damit die Würde des Menschen. Der Generalsekretär der DEA, Hartmut Steeb, erklärte: „Eine Fremdbestimmung über den eigenen Körper lehnen wir ab. Deshalb darf es auch keine Pflicht zur Organspende geben.“ Ebenfalls strittig ist die Definition des Hirntods. Weiterhin ist es ethisch bedenklich, die Argumentation umzukehren: Der Tod gehört zum Leben, das darf eine Gesellschaft nicht verdrängen. Menschen sterben, weil sie krank sind, nicht, weil ihnen ein Dritter seine Organe vorenthält. Sie können andererseits durch Organspenden gerettet werden. Deswegen ist die Politik gefordert, eine vertrauensvolle Regelung zu finden, die viele Menschen zur Spende motiviert. Dazu gehört vor allem, Menschen frühzeitig über das Thema zu informieren. Zudem braucht es eine bessere Datenerfassung (und nicht nur einen zufällig bei sich getragenen Spenderausweis) sowie mehr qualifiziertes Personal in den Krankenhäusern. Nicht zu vergessen: Deutschland muss sich für eine Eindämmung des internationalen Menschenhandels zur Entnahme von Organen engagieren, denn dies ist ein grausames, menschenverachtendes Geschäft.