03.07.2018

Die Würde der Frau ist unverkäuflich

Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – Deutsche Evangelische Allianz fordert Sexkaufverbot

Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) orientiert sich am christlichen Menschenbild. Gott schuf die Menschen zu seinem Ebenbild (1. Mose 1,27). Ausnahmslos jeder Mensch hat Anteil an der gottgegebenen Würde. Diese Würde ist unantastbar. Gott hat den Menschen in Freiheit geschaffen, sein Leben selbstbestimmt leben zu können (1. Mose 1,28). Jede Form von Sklaverei, auch in der modernen Form der Ausbeutung und des Menschenhandels, ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Prostitution verletzt die Würde von Frauen und ist daher eine Menschenrechtsverletzung. Frauen werden durch Prostitution zur Ware degradiert. Männer haben kein Recht, Frauen zu kaufen. So stellte die Europäische Kommission 2014 in einer Entschließung fest, „dass Prostitution, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung stark geschlechtsspezifisch determiniert sind und Verstöße gegen die Menschenwürde sowie einen Widerspruch gegen die Menschenrechtsprinzipien wie beispielsweise die Gleichstellung der Geschlechter darstellen und daher mit den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich des Ziels und des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter, unvereinbar sind.“

Die DEA fordert daher ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten „Nordischen Modell“, das in Schweden, Norwegen, Island, Frankreich, Irland und Nordirland bereits erfolgreich umgesetzt wird. Anders als beim herkömmlichen Prostitutionsverbot wird bei diesem Modell nicht die Frau, sondern der Sexkäufer bestraft. Das Opfer wird also nicht zusätzlich kriminalisiert. Entsprechend machen die Frauen auch stärkeren Gebrauch von Hilfsangeboten, weil sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.
Erfahrungen mit dem Nordischen Modell zeigen, dass sich das Bewusstsein der Bevölkerung für die Würde der Frauen positiv verändert hat. Zudem ist durch die nachlassende Nachfrage der Markt für Prostitution insgesamt geschrumpft.

Zudem fordert die DEA, dass Zuhälterei und Menschenhandel nach Grundgesetz Artikel 1 als Menschenrechtsverletzungen eingestuft werden. Freiheits- und Geldstrafen müssen der Schwere dieses Verbrechens entsprechen. Einhergehen werden muss das Sexkaufverbot mit Investitionen in Bildungs-, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen der Zivilbevölkerung, Schulung und ausreichenden Ressourcen der Polizei sowie sozialen und therapeutischen Hilfsangeboten für Frauen.

Ansprechpartner: Hartmut Steeb, Generalsekretär, mobil 0172 4525587

fileadmin/DEA_Allgemein/Stellungnahmen/Erkaerung_Menschenhandel.pdf