23.07.2012

Test auf Down-Syndrom

Juristen-Vereinigung kritisiert Kretschmann

Test auf Down-Syndrom

Juristen-Vereinigung kritisiert Kretschmann

Vorsitzender: „Gewissensentscheidung“ der Frau rechtfertigt Bluttest nicht

Köln (idea) – In der Auseinandersetzung um vorgeburtliche Bluttest auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) kritisiert die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (Köln) den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen). Noch im Juli will das Konstanzer Unternehmen LifeCodexx einen solchen Test auf den Markt bringen. Kritiker befürchten, dass der Druck auf Paare steigen wird, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Auch Kretschmann steht solchen Tests grundsätzlich kritisch gegenüber. Er ist jedoch der Meinung, dass das Verfahren der Firma LifeCodexx nicht verboten werden könne, weil diese „Gewissensentscheidung“ der betroffenen Frau überlassen werden müsse. Doch diese Auffassung entspricht nach Ansicht des Vorsitzenden der Juristenvereinigung, Bernward Büchner (Freiburg), einem verbreiteten Irrtum. Das Bundesverfassungsgericht sei diesem Fehlverständnis ausdrücklich entgegengetreten, weil die Gewissensfreiheit am Lebensrecht eines anderen Menschen seine Grenze finde, so der Richter a.D. in seinem Schreiben an den Ministerpräsidenten. Büchner: „Seine Schutzpflicht für das menschliche Leben und das grundrechtliche Verbot der Diskriminierung Behinderter gebieten es dem Staat, die Anwendung eines vorgeburtlichen Bluttestes zu verhindern, der allein dem Zweck dient, noch nicht geborene Menschen wegen einer festgestellten Behinderung zu töten. Eine angebliche Gewissensentscheidung der Frau kann den Staat von dieser Pflicht selbstverständlich nicht entbinden.“ Büchner appelliert deshalb an Kretschmann, dafür Sorge zu tragen, dass der Firma LifeCodexx untersagt wird, den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 auf den Markt zu bringen.

„Rasterfahndung“ nach behinderten Kindern

Christliche Organisationen haben gegen die Einführung des „PraenaTests“ protestiert. So befürchtet der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG) und Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), dass es zu einer vorgeburtlichen „Rasterfahndung“ nach behinderten Kindern kommt. Deren Tötung im Mutterleib sei ein schweres Menschenrechtsvergehen. Gegenüber idea bezeichnete es Steeb als „Katastrophe“, dass der Test mit Mitteln aus dem Bundesforschungsministerium entwickelt worden sei. Bei Trisomie 21 enthält jede Körperzelle das Chromosomen 21 dreimal statt zweimal. Mit dieser Anomalie werden in Deutschland laut Schätzungen etwa 700 bis 800 Kinder jährlich geboren. Weltweit gibt es etwa fünf Millionen Personen mit Down-Syndrom.