02.07.2011

Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben

Hartmut Steeb spricht sich im Pressedienst idea gegen jeden Zwang aus

Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben

Hartmut Steeb spricht sich im Pressedienst idea gegen jeden Zwang aus

 

Wir alle partizipieren von den riesigen Fortschritten in der Medizin. Wir dürfen darüber aber nicht vergessen, dass wir von Tag zu Tag dem natürlichen Tod entgegengehen. Zwar haben alle Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; daher rührt auch das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Aber klar bleiben muss ebenfalls: Es gibt kein Recht auf Gesundheit. Und weil ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist, darf es auch keine Pflicht geben, diesen oder Teile dessen zur Verfügung zu stellen. Natürlich darf der Staat seine Bürger einladen, im Todesfall bedürftigen Menschen Organe zu spenden. Aber dann ist damit auch die Pflicht verbunden, sachgerecht, aufrichtig und ohne Tabus zu informieren. Und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist. Denn dass diese neue Todesdefinition ausgerechnet im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn von Organtransplantationen erarbeitet wurde, führt zu Recht zu kritischen Nachfragen. Dann muss auch darüber informiert werden, dass Menschen mitunter künstlich länger am Leben gehalten werden müssen, als ihnen recht sein mag – nur damit sie noch für eine Organentnahme zur Verfügung stehen. Und es muss die wirtschaftliche Frage offengelegt werden, wer, wann, weshalb und wie viel an Organtransplantationen verdient. Kurzum: Es muss gewährleistet bleiben, dass die Spende freiwillig geschieht und es weder moralische noch wirtschaftliche Abqualifizierungen gibt – wenn sich ein Bürger hier nicht festlegen will.