18.02.2019

Schweiz: Allianz sieht neues Religionsgesetz zwiespältig

Genf: Staatsdiener dürfen zukünftig keine religiösen Symbole tragen

Genf (idea) – Die Schweizerische Evangelische Allianz sieht bei dem neuen Religionsgesetz im Schweizer Kanton Genf sowohl positive als auch negative Aspekte. Dort hatten 55 Prozent der Bürger am 10. Februar für das „Gesetz über die Laizität des Staates“ gestimmt. Es ist bereits im April 2018 in Kraft getreten. Unter Laizismus versteht man die strikte Trennung von Staat und Kirche. Das neue Gesetz regelt unter anderem, dass religiöse Veranstaltungen mit „Kultcharakter“ – etwa Gottesdienste – nur noch in Ausnahmefällen an öffentlichen Orten stattfinden dürfen. Außerdem ist es Mitarbeitern im öffentlichen Dienst untersagt, religiöse Symbole zu tragen. Die Verschleierung des Gesichts in öffentlichen Gebäuden ist ebenfalls verboten.

Generalsekretär: Ergebnis der Volksabstimmung ist ein „Ja, aber“

Wie der Generalsekretär der Evangelischen Allianz in der französischsprachigen Schweiz, Michael Mutzner, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea erklärte, ist das Ergebnis der Volksabstimmung eher ein „Ja, aber“. Zahlreiche Personen hätten mit „Ja“ gestimmt, weil sie mit dem Gesetz insgesamt einverstanden seien, aber nicht mit einzelnen Aspekten. Grundsätzlich bringe es in verschiedener Hinsicht nützliche Klärungen und bilde einen guten Rahmen für die Beziehung zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat. So verpflichte das Gesetz die Schulen, Wissen über die verschiedenen Religionen zu vermitteln, und stelle „die Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften sicher – dort wo die klassischen Kirchen in der Praxis bis heute noch von Privilegien profitierten“. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Allianz kritisiert, dass das Verbot religiöser Symbole für staatliche Bedienstete ein „schlechtes Signal“ angesichts der religiösen Vielfalt des Kantons sei und es zudem gegen die Religionsfreiheit verstoße. Ferner frage man sich, wie die Verwaltung zwischen Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen ohne „Kultcharakter“ unterscheiden wolle.

Verfassungsmäßigkeit prüfen

Das Westschweizer Büro der Allianz hat aus diesem Grund beim Genfer Verfassungsgericht einen Antrag auf Prüfung einzelner Punkte des Gesetzes beantragt. Ziel ist es, die Verfassungsmäßigkeit der möglichen Einschränkungen der Religionsfreiheit prüfen zu lassen. Zur Schweizerischen Evangelischen Allianz zählen sich nach eigenen Angabern 460 landes- und freikirchliche Gemeinden. Gemeinsam mit über 160 christlichen Organisationen vertritt sie etwa 200.000 Christen.