25.11.2019

Deutsche Evangelische Allianz zum „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“

Anliegen des Gesundheitsministers begrüßt, jedoch deutliche Verbesserungen des Entwurfes gefordert

Die Deutsche Evangelische Allianz hat deutliche Verbesserungen beim Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“ (SOGISchutzG) gefordert.

(DEA) Uwe Heimowski, Beauftragter am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, und Konstantin Mascher, Mitglied im Hauptvorstand, sagten bei der Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am Montag, die Deutsche Evangelische Allianz begrüße das Anliegen des Gesundheitsministers, Menschen vor Übergriffen im Bereich ihrer sexuellen Orientierung zu schützen. Die Deutsche Evangelische Allianz setze sich für das Selbstbestimmungsrecht beim Umgang mit der sexuellen Orientierung ein: „Die Realisierung der sexuellen Orientierung muss die persönliche Entscheidung einer Person bleiben.“, so der erste Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Ekkehart Vetter.

Die vorgelegten Formulierungen des Gesetzesentwurfs führten jedoch zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten.

Ein Gesetz, dessen Ziel der Schutz der Freiheit ist, darf nicht seinerseits in die Persönlichkeitsrechte und die Grundrechte der Religions- und Meinungsfreiheit eingreifen“, forderte der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Dr. Reinhardt Schink. Insbesondere müsse klar definiert sein, wie Information und Werbung voneinander zu differenzieren seien.

Konstantin Mascher kritisierte „nicht haltbare Grundannahmen“ des Gesetzesentwurfs und warnte, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung wegen vieler unbestimmter Rechtsbegriffe („Behandlungen“, „Maßnahmen“, „Werbung“) und inhaltlicher Widersprüche zu Problemen führen wird. So sei derzeit nicht klar erkennbar, was genau unter welchen Umständen zu einer Straftat werden könne. Das geforderte „Verbot für jedermann“, der in irgendeiner Weise Druck ausüben könnte, wird Verunsicherungen und Angst bei Eltern, Seelsorgern und Pädagogen auslösen. „Bei diesen Begriffen braucht es dringend Klärung, damit das Gesetz seine gewünschte Wirkung zum Schutz von Betroffenen auch wirklich entfalten kann und ungewollte negative Konsequenzen vermieden werden“, so  Mascher.

Ohne solche Verbesserungen sieht die Deutsche Evangelische Allianz durch den Gesetzesentwurf die Freiheit der Religionsausübung gefährdet.

Uwe Heimowski als politischer Beauftragter meint dazu: „Es ist dann zu befürchten, dass die Gemeinden künftig nicht mehr im vollen Umfang für die ethischen Maßstäbe ihrer Religion eintreten dürfen“. Der Gesetzgeber dürfe aber weder die Entscheidung, ob und wie eine Person ihre sexuelle Orientierung ausleben wolle, vorschreiben, noch dürften die Grundrechte auf Religions- und auch Meinungsfreiheit beschnitten werden.
Heimowski wies darauf hin, dass während der Zeit der Erstellung des Gesetzentwurfes durch verschiedene Gruppen ein Klima von Verdächtigungen, Vorverurteilungen und Verleumdungen gegen Kirchengemeinden und Werke entstanden sei. Er bat die Verantwortlichen, solchen Versuchen entschieden entgegenzutreten und einen offenen sowie neutralen/sachlichen Diskurs zu fördern.