21.09.2019

Spieker: Künstliche Befruchtung verletzt Menschenwürde des Kindes

Experten diskutierten auf einer Fachtagung zur Kultur des Lebens

Berlin (idea) – Durch eine künstliche Befruchtung wird die Menschenwürde des dabei entstehenden Kindes verletzt. Diese Position vertrat der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker (Osnabrück) auf der Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20. September in Berlin. Zu der Veranstaltung hatte der Bundesverband Lebensrecht im Vorfeld zum „Marsch für das Leben“ eingeladen. Rund 100 Besucher nahmen daran teil. Spieker sagte in seinem Vortrag, die Legitimität der Reproduktionsmedizin hänge davon ab, dass der assistierende Mediziner immer auch den Standpunkt des Kindes im Blick behalte. Dieses sei eine Person mit Rechten und Interessen. In der Regel werde das aber ausgeblendet. Stattdessen liege der Fokus allein auf den Wünschen der Eltern. Das zeige sich etwa, wenn sich mehr Embryonen in der Gebärmutter eingenistet hätten als gewünscht. Diese würden dann aussortiert und getötet. „Für die Mutter geht damit der Kinderwunsch in Erfüllung – um den Preis einer Kindstötung“, so Spieker. Ihm zufolge haben zehn bis 15 Prozent der Paare mit Kinderwunsch Schwierigkeiten, ohne ärztliche oder psychologische Hilfe schwanger zu werden. Bis Ende 2018 seien in Deutschland 300.000 lebendgeborene Kinder durch künstliche Befruchtung gezeugt worden. 2016 waren das etwa drei Prozent aller Neugeborenen.

Eine Umkehr ist möglich
In seinem Vortrag warnte Spieker auch vor gesundheitlichen Risiken der künstlichen Befruchtung für Kind und Mutter. So sei die Fehlbildungsrate nach einer In-vitro-Fertilisation („Befruchtung im Glas“) oder durch die ICSI-Methode (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) deutlich höher als bei Neugeborenen, die auf natürlichem Weg gezeugt wurden. Der Referent wies außerdem darauf hin, dass die Scheidungsrate bei Paaren, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen, mehr als doppelt so hoch sei als bei anderen. Er kritisierte desweiteren, dass das Kind „nicht Frucht des ehelichen Liebesaktes“ sei, sondern seine Entstehung instrumenteller Vernunft verdanke. „Jeder will von den anderen anerkannt werden, nicht weil seine Existenz deren Wunsch oder Gefallen entspricht, sondern aufgrund seiner bloßen Existenz“, so Spieker. Damit sei die Verletzung der Menschenwürde auch gegeben, „wenn der künstlich erzeugte Mensch nach seiner Geburt zum geliebten Kind seiner Eltern wird, sich normal entwickelt und als Mitbürger die gleichen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere“. Wie Spieker abschließend sagte, zeigt sich am Beispiel der Kernenergie, „dass auch bei großen Technologien neue Erkenntnisse möglich sind, die zur Umkehr auffordern“. Eine solche Umkehr gebiete die Menschenwürde auch in der assistierten Reproduktion.

Abtreibung spielt in Redaktionen keine Rolle
Der Journalist Gunnar Schupelius (Berlin) kritisierte auf der Fachtagung, dass das Thema Abtreibung „aus den Redaktionen heute komplett eliminiert“ werde. So spiele es für die meisten Journalisten bei der Themensuche und -aufarbeitung gar keine Rolle. Allein die auch medial stark aufgegriffene Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) habe er aktuell als aufgeheizt empfunden. „Sie zeigte aber auch die mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Thema.“Mit Blick auf den Marsch für das Leben ermutigte Schupelius die Teilnehmer: „Sie haben sich etabliert, man nimmt Sie wahr!“ Um das Thema Lebensschutz verstärkt in Öffentlichkeit und Politik zu tragen, empfahl er, Leserbriefe zu  schreiben und Journalisten persönlich darauf anzusprechen.

Hüppe: Politiker gezielt auf den Lebensschutz ansprechen
Auch der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (Werne), bedauerte die fehlende Gesprächsbereitschaft zum Thema Lebensschutz. „Wenn es noch ein politisches Tabu in Deutschland gibt, dann ist es wohl Paragraf 218 und die Frage, ob man ihn und seinen Schutz nicht noch verbessern könnte“, so der Politiker. Gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung in Deutschland rechtswidrig, bleibt aber nach einer Beratung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Die Teilnehmer rief Hüppe dazu auf, sich gezielt, persönlich und freundlich an Politiker zu wenden, um das Thema bei ihnen präsenter zu machen. So sei es etwa ein Erfolg der Lebensrechtsverbände, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland bislang nur in Ausnahmefällen möglich ist. Zum „Marsch für das Leben“ am 21. September werden laut den Veranstaltern 5.000 bis 8.000 Teilnehmer erwartet. Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss deutscher Lebensrechtsorganisationen, der sich zum Ziel gesetzt hat, sich für den Schutz des Lebensrechts jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einzusetzen. Vorsitzende ist Alexandra Maria Linder (Weuspert).