16.08.2019

IIRF: Gründung des Instituts zur Erforschung der Geschichte der Religionsfreiheit

Das IIRF ist an der Gründung in Oxford beteiligt

Unterstützer und Gründer des IHRF im Eingangsbereich des Britischen Parlaments

(BQ, Bonn, 16.08.2019) Das Regent’s Park College der Universität Oxford, das International Institute for Research and Legal Studies on Fundamental Civil Liberties (FCL LAW), Brasilia, die brasilianische Rechtsanwaltsvereinigung ANAJURE und das Internationale Institut für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo, Brasilia) haben gemeinsam das Institut für die Geschichte der Religionsfreiheit (Institute for the History of Religious Freedom, IHRF) mit Sitz in Oxford gegründet. Sein Ziel ist es, die Entwicklung von Forschung im Bereich Religionsfreiheit zu fördern. Die Gründung wurde durch eine erste Stiftung des Bonner internationalen Hilfswerkes Gebende Hände gGmbH und ANAJURE ermöglicht.

Der erste Teil der Eröffnung des Instituts für die Geschichte der Religionsfreiheit fand im House of Lords, dem britischen Oberhaus, statt. Lord Andrew Green, Baron of Deddington, sprach über die Bedeutung von Parlamentariern für den weltweiten Einsatz für Religionsfreiheit. Mervyn Thomas von CSW vertrat die Religious Liberty Partnership, deren Vorsitzender er ist. Lord Green war viele Jahre britischer Botschafter in arabischen Ländern und leitete die Abteilung Mittlerer Osten im britischen Außenministerium.

Der Titel der Vorlesung von Prof. Dr. Thomas Schirrmacher lautete: „Staat missbraucht Kirche, Kirche missbraucht Staat: Iran und Saudi Arabien im Vergleich“.

Der zweite Teil der Eröffnung des Instituts fand im Regent’s Park College in Oxford statt. Der Rektor des baptistisch geprägten Regent’s Park College, Dr. Robert Ellis, erinnerte daran, wie angemessen der Ort gewählt sei, da die ersten Buchautoren, die die Religionsfreiheit propagiert hätten, britische Baptisten gewesen seien, deren Gemälde nicht zufällig im Speisesaal des Colleges hingen.

Als Ehrengast sprach Roberto de Lucena, der Präsident der „Parlamentarischen Front für Religionsfreiheit, Flüchtlinge und Humanitäre Hilfe“ des brasilianischen Parlaments. Roberto de Lucena sitzt seit 2011 für die Partei ‚Die Grünen‘ im Parlament und wurde nach seiner dritten Wiederwahl 2018 zum Leiter des Transparenzsekretariats des Repräsentantenhauses gewählt, dass die Korruption in der brasilianischen Bundespolitik aufdecken und bekämpfen soll. 2019 wurde de Lucena zum Mitglied der brasilianischen Vertretung im Mercosur-Parlament (PARLASUL), dem Zusammenschluss von etwa zwölf südamerikanischen Staaten, ernannt.

In seiner Antrittsvorlesung befasste sich Prof. Dr. Thomas Schirrmacher mit der Frage, warum ausgerechnet die Baptisten mit Thomas Helwys im Jahr 1611 und Leonard Busher im Jahr 1614 als Erste die vollumfängliche Religionsfreiheit im modernen Sinne verlangten. Er sieht eine enge Verbindung zur Erwachsenentaufe. „Baptisten treten für die Religionsfreiheit ihrer Kinder ein, die nicht gezwungen werden sollen, an Jesus Christus zu glauben, sondern dies selbst entscheiden müssen“, so Schirrmacher wörtlich. Die Freiheit der eigenen Kinder als Ausgangspunkt ist die radikalste Form der Religionsfreiheit.

Uziel Santana und Thomas Schirrmacher, die beiden ersten Direktoren des IHRF, wurden zugleich „Visiting Members of the Senior Common Room of Regent’s Park College“ der Universität Oxford.

Am selben Tag hielten zwei weitere Professoren Gastvorlesungen im Rahmen der Akademie für Parlamentarier und Rechtsanwälte. Der Medizinprofessor Dr. Martin Allaby sprach über sein Spezialgebiet „Ungleichheit, Korruption und Religionsfreiheit“, über das er seit Jahrzehnten forscht, vor allem in Laos, Kambodscha, Myanmar, Vietnam, den Philippinen, Kenia, Sambia und Peru. Allaby lehrt am „National Institute of Health and Clinical Excellence“ in London und erarbeitet derzeit für die Vereinten Nationen ein Programm zur Bekämpfung der Armut in Nepal.

Dr. Stephanie Berry, Professorin für öffentliches Recht an der Universität von Sussex, sprach zum Thema „Multikulturalismus, Toleranz und religiöse Vielfalt“. Ihr Forschungsschwerpunkt sind die völkerrechtlichen Rechte religiöser und einwandernder Minderheiten in Europa. Bereits ihre Dissertation verfasste sie über die Minderheitenrechte für Muslime in ganz Europa.

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