21.03.2006

Agentur für Arbeit vermittelt nicht ins Rotlicht-Milieu

Falschmeldung: Programmiererin sollte angeblich als Prostituierte arbeiten<br />

Agentur für Arbeit vermittelt nicht ins Rotlicht-Milieu

Falschmeldung: Programmiererin sollte angeblich als Prostituierte arbeiten

N ü r n b e r g / H a m b u r g (idea) - Keine arbeitslose Frau muß befürchten, von der Agentur für Arbeit in ein Bordell vermittelt zu werden. Das erklärte der Pressesprecher der Behörde, Ulrich Waschki (Nürnberg), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Medienberichte, daß eine 25jährige Programmiererin aus Berlin eine Arbeit im Rotlicht-Milieu abgelehnt habe und deswegen keine Arbeitslosenunterstützung bekommen sollte, bezeichnete Waschki als „Quatsch“. Journalisten hätten voneinander abgeschrieben, ohne die Fakten zu prüfen. Zunächst habe die Berliner Tageszeitung taz vermutet, daß sich die Anerkennung der Prostitution als Beruf auf die Vermittlungspraxis der Arbeitsagentur auswirken könne. Dazu habe sie einen Fall konstruiert, den später eine englische Zeitung als Tatsache veröffentlichte. Andere Blätter verbreiteten den „Skandal“ in Deutschland und Österreich. Konservative Gruppen wie das „Forum Geistige Wende“ forderten daraufhin die Abschaffung des Prostitutionsgesetzes. „Staat als Zuhälter?“ hieß es in einer Presseerklärung des Vorsitzenden, Jörg Birnbacher (Wendelstein bei Nürnberg). Laut Waschki verlangt zwar das Hartz-IV-Gesetz von Arbeitslosen, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, sofern sie nicht sittenwidrig ist. Man könne aber Arbeiten ablehnen, wenn die Gründe nachvollziehbar seien. Dazu zähle selbstverständlich die Prostitution, sagte Waschki gegenüber idea. Außerdem verbiete eine Dienstanweisung der Arbeitsagentur, Frauen eine Tätigkeit in Bordellen und ähnlichen Betrieben vorzuschlagen. Das widerspreche den guten Sitten.

Anwältin fordert Präzisierung der Gesetzeslage

Waschki zufolge gibt es keinen Anhaltspunkt für die Behauptung, die Berliner Agentur habe eine 25jährige zur Prostitution zwingen wollen. Auch die von den Medien als Kronzeugin zitierte Fachanwältin Mechthild Garweg (Hamburg) sagte gegenüber idea, sie kenne keinen solchen Fall. Sie habe nur allgemein darauf hingewiesen, daß das Hartz-IV-Gesetz der Arbeitsverwaltung grundsätzlich ein Recht zur Vermittlung in Bordelle gebe. Was „nachvollziehbare Gründe“ zur Ablehnung einer solchen Erwerbstätigkeit seien, hänge von Moralvorstellungen ab. Auch könnten Dienstanweisungen jederzeit verändert werden. Frau Garweg begrüßt das Prostitutionsgesetz, da es die betroffenen Frauen aus der Schmuddelecke heraushole.

Evangelische Allianz für Abschaffung des Prostitutionsgesetzes

Hingegen setzt sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), für die Abschaffung dieses Gesetzes ein. Es rufe den Eindruck hervor, daß die Gesellschaft Prostitution akzeptiere. „Wer Hurerei als normale Berufstätigkeit definiert, ist auch dafür mitverantwortlich, daß Tausende Frauen diesen Beruf unfreiwillig ausüben“, sagte Steeb.