10.10.2005
Hamburger CDU-Senator für Sterbehilfe: „Christliche Nächstenliebe“
Roger Kusch: Weil man abtreiben darf, muß auch die Euthanasie zugelassen werden
Hamburger CDU-Senator für Sterbehilfe: „Christliche Nächstenliebe“
Roger Kusch: Weil man abtreiben darf, muß auch die Euthanasie zugelassen werden
H a m b u r g / B e r l i n (idea) – Ist die aktive Sterbehilfe ein Gebot christlicher Nächstenliebe? Entsprechende Äußerungen von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) haben am 12. Oktober zu heftiger Kritik geführt. Der Politiker, der sich als „bekennendes Mitglied der Nordelbischen Kirche“ bezeichnet, hatte im Hamburger Abendblatt die Einführung aktiver Sterbehilfe gefordert. Die Gesellschaft habe die Pflicht, jedem Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Wenn dies nicht mehr möglich sei, verdiene der Sterbewunsch vollen Respekt. „In Einzelfällen kann dieser Respekt gebieten, den Leidenden zu erlösen“, so Kusch. Kirchliche Äußerungen, wonach Sterbehilfe gegen den Willen Gottes sei, verstehe er nicht. „Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar und damit hoffnungslos Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen“, erklärte der Senator. Er verglich die Sterbehilfe mit der Abtreibung. Während eine Schwangere sogar fremdes Leben zerstören dürfe, dürfe ein Todkranker nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen. Kusch: „Diese rechtliche Schlechterstellung haben Menschen am Ende ihres Lebens nicht verdient.“
Nordelbische Kirche: Sterben liegt in Gottes Hand
Die Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wies die Äußerungen des Politikers scharf zurück. „Leben und Sterben des Menschen stehen nach christlichem Verständnis in Gottes Hand. Beides liegt nicht in menschlicher Verfügungsmacht“, erklärte das aus den drei Bischöfen Maria Jepsen (Hamburg), Bärbel Wartenberg-Potter (Lübeck) und Hans Christian Knuth (Schleswig) sowie zehn von der Synode gewählten Mitgliedern bestehende Gremium. „Sterben in Würde“ bedeute, Sterbende zu begleiten und ihnen beizustehen.
Evangelische Allianz: Äußerungen sind „eines Juristen unwürdig“
Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), erklärte gegenüber idea, die Argumentation des Justizsenators sei „eines Juristen unwürdig.“ Es sei ein Rechtsskandal, daß es in Deutschland gestattet sei, Kinder im Mutterleib umzubringen. „Daß Unrecht aber nie zur Begründung weiteren Unrechts herhalten darf, ist ein Grundsatz, den auch ein Justizsenator kennen und beachten sollte“, so Steeb. Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch (Dortmund), erklärte: „Aus dem Mund eines Christdemokraten klingt eine solche Äußerung wie ein Schlag ins Gesicht der Schwächsten.“
EAK: Union lehnt aktive Sterbehilfe ab
Wie der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, erklärte, lehne die Unionsfraktion eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe ab. Die Tötung von Menschen verstoße gegen das christliche Menschenbild und die Menschenwürde, die auch in der letzten Phase des Lebens zu schützen sei. „Deshalb müssen wir uns gegen die Versuche stellen, die die Tötung oder den assistierten Suizid als möglichen Ausweg aus menschlichem Leid etablieren wollen.“ Unterstützt wird Kusch dagegen vom bisherigen Obmann der FDP in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht in der modernen Medizin“, dem Bundestagsabgeordneten Michael Kauch. Er forderte eine Parlamentsdebatte zur Einführung der aktiven Sterbehilfe.