29.03.2005
Fall Schiavo in Deutschland angekommen: Debatte ueber Sterbehilfe und Patientenverfuegung neu entfacht
Berlin (ALfA). Angesichts der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Koma-Patientin Terri Schiavo in den USA ist auch in Deutschland eine heftige Debatte ueber Sterbehilfe und Patientenverfuegungen entbrannt.
Laut dem „Deutschen Aerzteblatt“ vom 24. Maerz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) daher ihren Gesetzentwurf zur Patientenverfuegung verteidigt. Ein Mensch koenne schliesslich „auch eine Patientenverfuegung machen mit der Aussage: Ich moechte, dass alles medizinisch Moegliche unternommen wird“, habe Zypries am 24. Maerz im Deutschlandradio betont. Zypries sagte der Zeitung zufolge zu den Voraussetzungen fuer die Gueltigkeit einer Patientenverfuegung, es duerfe „keine Anhaltspunkte“ dafuer geben, dass sich der Wille eines artikulationsunfaehigen Patienten geaendert habe. Es sei daher ratsam, die schriftlich fixierte Verfuegung regelmaessig zu aktualisieren. Kein Arzt duerfe gegen den Willen des Patienten einen Eingriff oder eine Behandlung vornehmen, fuegte Zypries im ARD-Morgenmagazin laut „Aerzteblatt“ hinzu.
Der Stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ im Bundestag, Hubert Hueppe, MdB, CDU, nannte es dem Blatt zufolge im Deutschlandradio mit Blick auf den Fall Schiavo sehr gefaehrlich, Menschen „verhungern oder verdursten“ zu lassen, wenn sie ihre Einwilligung nicht schriftlich fixiert haetten. Schiavo sei fuer ihn keine Sterbende, sondern eine Frau mit Behinderung, betonte der CDU-Politiker. Es sei nicht sicher, ob sich ihr Zustand nicht doch noch veraendere. Sollte lediglich der mutmassliche Patientenwille als Entscheidungsgrundlage ueber dessen Tod oder Leben dienen, waere dies eine neue Situation in Deutschland und fuer Tausende von Menschen, die jetzt behandelt und gepflegt werden, eine ganz gefaehrliche Situation.
Die Deutsche Hospiz Stiftung als Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden wies unterdessen in einer Presseaussendung vom 24. Maerz darauf hin, dass es Faelle wie den von Terri Schiavo auch in Deutschland bereits gebe. „In Deutschland ist bereits kuenstliche Ernaehrung einer schwerstkranken Patientin eingestellt worden, ohne dass sie sich jemals eindeutig dazu geaeussert hat.“, sagte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Brysch bezog sich auf einen Beschluss des Amtsgerichtes Offenbach. Eine alte Dame war schwer verwirrt und habe nach einer Hirnblutung im Krankenhaus gelegen und sich in einem komatoesen Zustand befunden. Das Amtsgericht habe es fuer „unwahrscheinlich“ gehalten, dass sich ihr Zustand noch einmal verbessere. Sie hatte keine schriftliche Patientenverfuegung verfasst. Sieben Jahre lang sei sie kuenstlich ernaehrt worden, bis ihr Ehemann das Einstellen der Ernaehrung beantragte. Das Amtsgericht habe daraufhin den Hausarzt der Patientin befragt, der die Ansicht vertreten habe, dass sie so nicht haette weiterleben wollen. Das Gericht habe daraufhin beschlossen, dass es dem aktuellen Willen der Frau entspreche zu sterben und habe dem Abbruch der lebenserhaltenden Massnahmen zugestimmt. „Dieser Fall zeigt, wie gefaehrlich es ist, wenn Vormundschaftsrichter ihre persoenliche Vorstellung von einem wuerdevollen Leben auf das der Patienten uebertragen“, so der Vorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung.
Auch der Praesident der Bundesaerztekammer (BAEK), Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, wandte sich gegen jede Form aktiver Sterbehilfe: „Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Aerztinnen und Aerzte konsequent fuer das Leben eintreten und weder wegen wirtschaftlicher, politischer noch anderer Gruende das Recht auf Leben zur Disposition stellen. Diese Sicherheit ist nur zu garantieren, wenn Aerztinnen und Aerzte aktive Hilfe zum Sterben, also eine gezielte Lebensverkuerzung durch Massnahmen, die den Tod herbeifuehren, kategorisch ablehnen“, erklaerte Hoppe in einer Mitteilung an die Presse am 21. Maerz. Die aerztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung bestehe allerdings nicht unter allen Umstaenden. Es gebe Situationen, in denen eine sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt seien.
Bezueglich der Reichweite von Patientenverfuegungen erklaerte der Aerztekammerpraesident, im Falle der Patientin Schiavo sei der mutmassliche Wille nicht einwandfrei zu ermitteln. Deshalb habe in solchen Zweifelsfaellen die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang. Es duerfe nicht dazu kommen, dass Menschen allein wegen ihres Wachkomas als Lebensmuede angesehen wuerden. „Das verbietet der Respekt vor dem Leben und der Wuerde eines jeden Menschen“ bekraeftigt Hoppe