20.07.2005
Gebt der Demokratie, was der Demokratie zusteht
Hartmut Steeb zur Einführung der Wahlprüfsteine der Deutschen Evangelischen Allianz
Gebt der Demokratie, was der Demokratie zusteht
Hartmut Steeb zur Einführung der Wahlprüfsteine der Deutschen Evangelischen Allianz
Mit der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler am heutigen Tag und der jetzt folgenden Festsetzung der Neuwahlen zum 16. Deutschen Bundestag auf den 18. September 2005 ist der schon begonnene Wahlkampf auch offiziell eröffnet. Noch scheinen sich zwei Alternativen gegenüber zu stehen – rot-grün oder gelb-schwarz. Doch angesichts der offenbar erstarkenden Linkspartei.PDS erscheint auch eine Große Koalition immer stärker als mögliches Ergebnis ins Visier zu kommen. Aber vielleicht wird der Kampf in erster Linie dort entschieden, wo es gelingt, die viel zu große Partei der Nichtwähler zu gewinnen.
Der Arbeitskreis Politik der Deutschen Evangelischen Allianz hat in Erwartung der Neuwahlen Wahlprüfsteine erarbeitet. Damit wollen wir zunächst Christen überzeugen, dass sie überhaupt zur Wahl gehen; aber auch, dass sie immer mehr entdecken und lernen, dass die politische Mitverantwortung in diesem Land nicht nur eine Aufgabe einer politischen Klasse sein kann sondern es geradezu eine existenzielle Frage ist, grundsätzlich die Wahrnehmung politischer Verantwortung durch Alle neu in den Blickpunkt zu rücken. Deshalb ist unser Aufruf überschrieben mit einer Aktualisierung des Gebots Jesu. Wenn er zu seiner Zeit gesagt hat, „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist“ (Matthäus 22, 21) dann heißt das unter heutigen Gegebenheiten „Gebt der Demokratie was der Demokratie zusteht“, nämlich die verantwortliche Mitgestaltung, das aktive Einmischen, die Mitwirkung an der Gestaltung der öffentlichen Meinung und die Übernahme von Verantwortung im gesellschaftlichen und politischen Bereich. Dabei wird nicht jeder Christ gewissermaßen automatisch auch begabt sein für die Wahrnehmung politischer Ämter. Aber mindestens zwei wichtige Basisaufgaben kann rücken wir in den Mittelpunkt: Die Aufgabe des Gebets für die politisch Verantwortlichen und die Ausübung des Wahlrechts.
Wahlprüfsteine stellen die entscheidenden Fragen
Dann aber wollen wir durch die Wahlprüfsteine Christen helfen, im Meinungs- und Stimmengewirr unserer Tage die wesentlichen politischen Fragen zu stellen. Wesentlich sind die Fragen, die nicht nur die aktuelle Tagespolitik betreffen sondern unser Zusammenleben im Kern und auf lange Zukunft. Wir haben in unserem Land nämlich nicht nur eine gute demokratische Ordnung sondern eine wertegebundene Demokratie. Und wir sehen die große Gefahr, dass diese Wertebindung, die sich an biblischen Maßstäben orientiert, immer mehr ausgehöhlt wird und darum in ihrem Kernbestand bedroht ist. Darauf aber wird es für die Zukunft ankommen, dass die Frage nach Recht, Richtigkeit und Wahrheit nicht der opportunistischen Mehrheit untergeordnet wird. Unser Grundgesetz jedenfalls ging davon aus, dass es Werte gibt, die nicht durch Mehrheiten verändert werden können. Wir brauchen für die Zukunft Politiker, die den Mut haben, in diesen Fragen auch dann noch Grundsatzpositionen zu vertreten, wenn sie vielleicht nicht von allen verstanden werden. Opportunisten haben wir genug. Wir brauchen wertegebundene Politiker.
Die Präambel unseres Grundgesetzes verweist auf die den Vätern des Grundgesetzes bewusste Verantwortung vor Gott. Auch wenn sich Deutschland heute gerne als weltanschaulich neutralen Staat darstellt, sind wir doch davon überzeugt, dass Gottes Wort, wie es uns in der Bibel bezeugt ist, noch immer die besten Grundwerte für ein gelingendes Miteinander in der Gesellschaft beschreibt.
Darum scheint es uns für das Wahlverhalten wichtig zu sein, nach welchen Wertmaßstäben Politiker und Kandidaten für politische Ämter wichtige Fragen der Gesellschaft von Heute beantworten. Weil unsere gesamte Kulturgeschichte ohne die christliche Ethik und biblische Grundorientierung nicht verständlich ist, richten wir unsere Fragen an den Zehn Geboten Gottes aus.
Ich will aus diesen Wahlprüfsteinen, die Ihnen im vollen Wortlaut vorliegen, nur einige Passagen direkt vortragen – und da und dort ergänzend kommentieren:
Zum Ersten Gebot „Ich bin der Herr dein Gott, du sollst keine anderen Götter neben mir haben.“
In der verfassungsgebenden Versammlung, dem Parlamentarischen Rat, hat sich nach der Diktatur des Dritten Reiches eine Übereinstimmung ergeben, dass die wieder neu gewonnene Freiheit nicht ohne die Bindung an die „Verantwortung vor Gott“ erhalten und gestaltet werden kann. Dabei stand den Frauen und Männern nicht ein unbestimmter Gott vor Augen, sondern Gott, der uns in der Bibel bezeugt ist. Auch wenn und gerade weil in unserem Volk Glaubens- und Gewissensfreiheit herrscht, ist die bewusste Bejahung der Verantwortung vor diesem Gott ein Staatsziel. Wir möchten von politisch Verantwortlichen und von Kandidaten wissen, wie sie zu dieser Zielvereinbarung stehen. Wir brauchen nach unserer Überzeugung eine „christliche Leitkultur“. Deshalb ist uns auch wichtig, welche Bedeutung die Bibel in unserem Land behält. Und deshalb möchten wir gerne den Politikern z.B. die Fragen stellen:
- Welche Bedeutung für die staatliche Gesetzgebung messen
Sie heute der christlichen Ethik und dem jüdisch-christlichen
Gottesverständnis zu?
- Fordern Sie mit uns, dass es wieder zur in den Schulen zu
vermittelnden Allgemeinbildung gehören muss, wenigstens die
Kernaussagen der Bibel zu kennen?
- Sind Sie für die Beibehaltung des christlichen
Religionsunterrichts an den Schulen?
- Wie stehen Sie zum Versuch, christliche Aussagen und christliche
Symbole aus der Öffentlichkeit zu verbannen?
- Sind Sie der Auffassung, dass wir in Deutschland und Europa
weiterhin ein Ja zur christlich begründeten Rechtskultur brauchen
und ein Nein zu anderen Rechtssystemen, z.B. den islamisch
begründeten Rechtsauffassungen?
Zum Zweiten Gebot „Du sollst den Namen des Herrn deines Gottes nicht missbrauchen.“
Wir mussten als Christen in den letzten Jahren immer mehr zur Kenntnis nehmen, dass die Inhalte unseres Glaubens, z.B. die Person von Jesus, im Bereich der Kunst und der Medien unter Hinweise auf Kunst- und Meinungsfreiheit verunglimpft werden durften. Leider ist der Versuch einiger Bundestagsabgeordneter, Gotteslästerung wieder mit einer Strafbewehrung zu versehen, vorerst gescheitert. Auch wenn alle im Grundgesetz festgelegten Grundrechte als Konsens in unserer Gesellschaft zu bewahren sind, ist mitunter eine Güterabwägung möglich und nötig. Dabei erscheint uns das Grundrecht auf den Schutz des Glaubens und der Glaubensinhalte wichtiger zu sein als z.B. die Kunstfreiheit.
Das Vierte Gebot "Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren"
Besonders wichtig erscheinen mir unter Hinweis auf das Vierte Gebot „Du sollst deinen Vater und Deine Mutter ehren“ die Fragen nach dem Miteinander der Generationen in unserer Gesellschaft. Deutschland eilt einer demografischen Katastrophensituation entgegen. Die Alterspyramide steht bereits auf dem Kopf. Kinderarmut und die Armut von Familien nehmen zu. Weithin wird als Prämisse der Familienpolitik die sogenannte Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesehen. Diese Prämisse ist nach meiner Überzeugung deshalb falsch, weil sie höchstens die zweite Stelle einnehmen dürfte. Zuerst muss die faktische Diskriminierung der Vollzeit-Familientätigkeit beseitigt werden. Denn es gibt bisher keine wirklich echte Wahlmöglichkeit. Wer den Weg einer Vollzeittätigkeit in der Familie, in der eigenen Erziehung der Kinder, wählt, hat erhebliche sozialrechtliche und materielle Nachteile. Weil das so ist, deshalb streben überproportional viele Eltern in die außerhäusliche Berufstätigkeit. Und es ist der falsche Weg, wenn die außerhäusliche und außerfamiliäre Betreuung im Vordergrund der politischen Maßnahmen steht anstelle der dringend notwendigen Beseitigung der Benachteiligung derer, die dem Wortlaut des Artikel 6 des Grundgesetz folgend, „die Erziehung der Kinder als die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht“ als ihre Hauptaufgabe wahrnehmen wollen.
Deshalb fragen wir u.a.:
- Sind Sie bereit, die materielle und
sozialrechtliche „Benachteiligung“ der Vollzeit-Eltern zu
vermindern und zu beenden?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Staat für den Fall der
vollzeitlichen Arbeit zugunsten eigener Kinder mindestens genauso
viel finanzielle Zuwendungen pro Kind aufbringt wie für die
außerhäusliche Kinderbetreuung und außerfamiliäre Betreuung?
- Wie werden Sie vermeiden, dass Medizin, ärztliche Hilfe und
Pflege bei alten Menschen nicht aus Kostengründen noch weiter
eingeschränkt werden?
Im Zentrum stehen die Fragen nach dem Menschenrecht auf Leben
Innerhalb unserer Wahlprüfsteine möchte ich aber den Fragen um das Fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ die absolute Priorität geben. Denn dass Menschen nicht über Leben und Sterben anderer Menschen entscheiden können, ist eine der Grundübereinkünfte menschlicher Gesellschaften. Das daraus resultierende Recht des Menschen auf Leben als das oberste Rechtsgut ist in unserem Verfassungsgefüge mehrfach abgesichert:
Artikel 1 – Die Würde des Menschen ist unantastbar;
Artikel 2 – Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit;
Artikel 3 – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden;
Artikel 102 – Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 ist auch endgültig klargestellt, dass menschliches schutzwürdiges Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzellen beginnt.
Dennoch gibt es zur Zeit eine gesetzliche und gesellschaftliche Akzeptanz von Tötungen menschlichen Lebens durch die Zulassung der Einfuhr und Forschung an Stammzelllinien, die Zulassung von Kindestötungen im Mutterleib in den ersten drei Monaten nach vorausgegangener Beratung, die Rechtmäßigkeit von Kindestötungen im Mutterleib aus bestimmten Gründen bis zur Geburt. Zwar scheint in unserer Gesellschaft der Grundsatz klar zu sein, dass es keine Diskriminierung Behinderter geben darf. Unbestritten bedeutet aber z. B. die Feststellung einer möglichen späteren Behinderung durch die pränatale Diagnostik zumindest zu 90 % ein faktisches Todesurteil für dieses ungeborene Kind. Dass derzeit keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wirklich den Lebensschutz als Priorität eins einstuft und darauf ihr Programm ausrichtet, ist meines Erachtens der rechtsstaatliche Super-Gau, der leider viel zu unbemerkt das Massentöten zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz führte und darin beharren lässt. Deshalb ermutigen wir dazu, Politiker u.a. danach zu fragen:
- Was gedenken Sie zu tun, um diese Tötungen einzudämmen?
- Beabsichtigen Sie weitere Lockerungen des Embryonenschutzgesetzes
und des Stammzellgesetzes?
- Wollen Sie Kindestötungen wegen festgestellter Behinderung im
Mutterleib weiter zugelassen wissen?
- Wollen Sie dauerhaft gesetzliche Euthanasieregelungen verhindern,
wie sie z. B. in Holland und Belgien eingeführt sind?
Das sechste Gebot „Du sollst nicht ehebrechen.“
Und ich möchte Sie noch hinweisen auf die Brisanz des Sechsten Gebotes „Du sollst nicht ehebrechen.“ Denn Ehe und Familie sind die kleinsten Verantwortungsgemeinschaften in der Gesellschaft. Sie zu schützen und zu stärken ist nach Artikel 6 des Grundgesetzes Aufgabe des Staates. Weil dem so ist, ist auch die Zunahme der Ehescheidungen nicht nur ein privates, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Ehescheidung und Ehebruch und die Folgen der Situation von Patchwork-Familien werden in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien, als Normalfall gehandelt und nicht selten tendenziell dem Modell Ehe und Familie gegenüber sogar bevorzugt. Auch stellt sich nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes verstärkt die Frage des sogenannten „Abstandsgebots“.
Deshalb fragen wir u.a.:
- Sind Sie bereit, die Propagierung familienzerstörender Elemente in
den Medien gegebenenfalls auch durch gesetzliche Schutzmaßnahmen
zu vermindern bzw. zu verhindern?
- Was werden Sie tun, damit Verheiratete bezüglich des Steuerrechts,
des Sozialrechts und des Versorgungsrechts in unserm Staat nicht
teilweise schlechter gestellt bleiben als Unverheiratete oder
Geschiedene?
- Wollen Sie, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften die
gleichen Rechte in unserem Staat genießen wie die heterosexuelle
Ehe?
- Sind Sie der Auffassung, dass auch gleichgeschlechtliche
Partnerschaften Adoptionsmöglichkeiten erhalten sollen?
- Wir stehen Sie zur Gleichberechtigung von Mann und Frau angesichts
um sich greifender islamischer Vorstellungen (Kopftuch,
Verhüllung, Zwangsheirat, Vielehe)?
Wichtig ist mir, abschließend zu betonen: Wir sind nicht der Auffassung, dass man mit einer konkreten Anwendung der Zehn Gebote auf die heutige Situation schon alle politischen Fragen beantworten könnte. Aber wir sind davon überzeugt, dass unsere Anfragen auch dazu helfen ähnlich wichtige andere Fragen zu entdecken und zu entwickeln. Wir reden nicht ex kathedra, wollen aber das Gespür für die gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit nach Kräften fördern.
Wir laden zur Mitwirkung ein
Wir werden die Wahlprüfsteine allen Bundestagsmitgliedern und den bundesweit antretenden Parteien übersenden und um Stellungnahmen bitten. Diese werden im Internet präsentiert auf der eigens eingerichteten homepage www.werte-waehlen.de, die ab sofort offen ist. Darüber hinaus laden wir dazu ein, dass sich Christen mit diesen Wahlprüfsteinen an ihre Kandidaten vor Ort wenden und diese um Äußerungen bitten, die wir ebenfalls dokumentieren. Dort sind sie dann auch nach Wahlkreisen geordnet abrufbar für alle Interessierten.
Die Deutsche Evangelische Allianz
Die Deutsche Evangelische Allianz versteht sich als eine Gemeinschaft von bewussten Christen aus den verschiedenen Kirchen. 1846 in London als internationale Bewegung von Christen aus über 50 Denominationen gegründet, heute in 123 Nationen mit eigenen selbständigen nationalen Allianzen ausgebreitet, ist sie die am längsten bestehende interdenominationelle christliche Vereinigung. Sie gilt weithin als theologisch konservativ und das ist auch richtig, insbesondere wenn das Wort „theologisch“ zu der Eigenschaft „konservativ“ hinzutritt. Ansonsten bezeichne ich unsere Bewegung lieber zutreffend als „progressiv konservativ“ – bewahrend im Hinblick auf die grundlegenden biblischen Wahrheiten, aber mit Leidenschaft bemüht, diese unveränderliche Botschaft so in der veränderlichen Zeit auszurichten, dass sie die Menschen von heute in ihrer Situation erreicht.
Unser Engagement - warum und in welchen Bereichen?
Vielleicht wundert sich mancher, dass wir uns als Deutsche Evangelische Allianz überhaupt in dieser Weise politisch äußern. Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Geschichte unserer Bewegung. Sie finden das sozusagen im Vorspann unseres Dokumentes, im Aufruf des Vorstandes zur Wahrnehmung politischer Mitverantwortung. Die gesellschaftspolitische Dimension begleitet unsere christliche Gemeinschaft von Anfang an.
Am Anfang ging es zum Beispiel um den Einsatz
- gegen Völkermord
- zur Ächtung und Abschaffung der Sklaverei
- gegen die Verelendung durch wirtschaftliche Ausbeutung
- für umfassende Glaubens- und Gewissensfreiheit
- für die gesellschaftliche und kirchliche Anerkennung der
Freikirchen.
Heute sehen wir uns besonders herausgefordert in folgenden Bereichen:
1. Würde des Menschen
2. Glaubens- und Gewissensfreiheit
3. Schutz für ungeborene Menschen und für Alte, Behinderte und Kranke
4. Förderung von Ehe und Familie
5. Verantwortung für das Leben künftiger Generationen
6. Fragen medizinischer Ethik, wie z.B. Stammzellenforschung,
künstliche Befruchtung, pränatale Diagnostik,
Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Umgang mit Drogen
7. Milleniumsziele, Frieden, Entwicklungshilfe und soziale
Gerechtigkeit
8. Arbeitsmarkt und Alterssicherung
9. Schutz der Umwelt
10. Wahrheit und Treue in öffentlicher Verantwortung.
Hartmut Steeb
Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz e.V.
Esplanade 5 – 10 a
07422 Bad Blankenburg
Tel. 036741-2424
FAX 036741-3212
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