10.07.2005
Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat gestoppt
Deutsche Evangelische Allianz: Das Gesetz hätte in das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen eingegriffen
Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat gestoppt
Deutsche Evangelische Allianz: Das Gesetz hätte in das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen eingegriffen
B e r l i n (idea) – Das von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat hat am 8. Juli mit der Mehrheit der von CDU und CSU geführten Länder das Gesetz abgelehnt und den Vermittlungsausschuß angerufen. Zur Begründung heißt es im Protokoll: „Das Anliegen des Bundesrates, die Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien auf das europarechtlich Gebotene zu beschränken, erfüllt das vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 beschlossene Gesetz nicht.“ Das Gesetz will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Der Bundesrat erklärte nun, daß der Gesetzestext in seinen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht praktikabel sei. Manche Regelungen brächten „ein Mißtrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, das Gegenteil des Erwünschten zu erreichen.“ Der Vermittlungsausschuß wird sich frühestens bei seiner nächsten Sitzung im September mit dem Antidiskriminierungsgesetz beschäftigen. Sollte es im selben Monat vorgezogene Neuwahlen geben, wäre das Gesetzgebungsverfahren nach Ansicht des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) beendet.
Gutachten des Arbeitskreis der Deutschen Evangelischen Allianz
In einem gemeinsamen Gutachten waren der Arbeitskreis für Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz und das Martin Bucer Seminar (Bonn) zu dem Schluß gekommen, daß das geplante Gesetz in das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften eingreife. Die Kirchen müßten im Arbeits- und möglicherweise auch im Mietrecht mit Schwierigkeiten rechnen. Zwar könnten Kirchen nicht zur Anstellung andersreligiöser oder religionsloser Verkündiger oder Leiter gezwungen werden. Konflikte könne es aber geben, wenn bestimmte Positionen – etwa Prediger – nur von Männern ausgeübt werden dürfen. Dies betreffe einige Freikirchen und Gemeinschaften sowie unter Umständen auch die katholische Kirche. Das Gesetz könnte die Kirchen auch zwingen, bei Büroangestellten, Fahrern, Krankenschwestern und Küchenpersonal auf religiöse Bindungen zu verzichten.