14.08.2005

Österreich: Streit um moegliche Zulassung der Praeimplantationsdiagnostik

Wien (ALfA). In Oesterreich ist ein heftiger Streit entbrannt ueber eine vor kurzem vom Gesundheitsministerium zur Begutachtung verschickte Novelle zum Gentechnik-Gesetz, das die Praeimplantations-Diagnostik (PID) unter gewissen Umstaenden zulassen wuerde. Der Text sollte urspruenglich offenbar ohne groessere Diskussion und ohne Anhoerung von Behindertenverbaenden bis zum 20. August begutachtet werden. Dies berichtete das Internetmagazin „Kobinet-Nachrichten“ in der Ausgabe vom 11. August sowie das oesterreichische Behindertenmagazin „Bizeps Info“ in diversen Ausgaben.

Zugelassen werden soll die PID demnach dann, wenn schon mehrere Versuche der kuenstlichen Befruchtung gescheitert sind oder der begruendete Verdacht bestehe, dass ein Kind schwer behindert sein koennte. „Dass in den Erlaeuterungen steht, damit sei keine Diskriminierung behinderter Menschen beabsichtigt, ist blanker Hohn", so Birgit Primig, Vorsitzende der Ethikkommission fuer die Bundesregierung, einem Zusammenschluss verschiedener bioethik-kritischer Organisationen und Einzelpersonen, laut „Bizeps-Info“ vom 5 August. Als Hauptargument werde einmal mehr das Selbstbestimmungsrecht der Frau angefuehrt. „Hat eine Frau ein Recht auf ein Kind? Womoeglich ein Recht auf ein perfektes Kind? Genau das gaukelt uns die Befruchtungsindustrie vor", kritisierte Primig. Die PID sei aber keineswegs eine Garantie dafuer, dass am Ende einer Schwangerschaft das gewuenschte makellose Vorzeigekind geboren wird.

Die Vorgehensweise der Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (OEVP) hat nach Ansicht von „Kobinet“ erwartungsgemaess massive Kritik seitens der Aktion Leben, der Lebenshilfe Oesterreich sowie der Ethikkommission fuer die Bundesregierung hervorgerufen. Besonders die Tatsache, dass Behindertenorganisationen nicht einbezogen worden seien und die Begutachtung in der Sommerzeit ohne Diskussion erfolgen sollte, wurde von den Verbaenden massiv kritisiert. Auch Justizministerin Mag. Karin Gastinger (BZOE) habe Rauch-Kallat kritisiert und deren Vorgehensweise „nicht akzeptabel“ genannt. Rauch-Kallat habe dem Bericht zufolge in der Wiener dioezesanen Wochenzeitung „Der Sonntag" die umstrittene Gesetzesnovelle mit der Begruendung verteidigt, die Zulaessigkeit der PID sei darin nur im Einzelfall vorgesehen. Zudem sei ein Screening nicht erlaubt, die PID duerfe nur in einer eigens dafuer zugelassenen Einrichtung erfolgen. Der Pressesprecher von Justizminiserin Gastinger sah in einer Stellungnahme an die Oesterreichische Lebenshilfe am 9. August in der ueberfallsartigen Vorgangsweise des Gesundheitsministeriums kaum Erfolgschancen, da neben dem Gesundheitsministerium auch das Justizministerium zustimmen muesse. Dies sei derzeit nach Ansicht der Ministerin nicht gegeben, so die schriftliche Versicherung des Pressesprechers. Zudem zeigte er sich ueberrascht, dass das Bundesministerium fuer Justiz zuvor ueber die geplante Aenderung zu diesem brisanten Thema vom Gesundheitsministerium gar nicht informiert worden war.

Ein Mitarbeiter Rauch-Kallats habe laut „Kobinet-Nachrichten“ durchaus eingeraeumt, es sei zwar eine Panne, wenn die beiden Ministerien im Vorfeld nicht mit einander kooperiert haetten, aber die Diskussion habe mit Beginn der Begutachtung erst begonnen. Es sei ja noch nichts passiert und die Aufregung daher unnoetig, meinte man seitens des Gesundheitsministeriums.

(14.08.2005)

Weitere Informationen:

Ethikkommission fuer die Bundesregierung (Initiative zahlreicher Behindertenverbaende) www.ethikkommission.at

„Bizeps-Info“ OEsterreich


www.bizeps.or.at/index.php