07.11.2004
Homo-Politik auf Kosten der Kinder
Mit der Stiefkindadoption bedient der Bundestag die Interessen einer Kleinstgruppe
Homo-Politik auf Kosten der Kinder
Mit der Stiefkindadoption bedient der Bundestag die Interessen einer Kleinstgruppe
Für die Nachrichtenagentur idea hat Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, einen „Zwischenruf“ verfasst, den wir hier auch dokumentieren:
„Was bedeutet es für ein Kind, wenn es nach seiner Mutter gefragt wird und antworten muß: „Meine Mutti ist ein Mann“? Was hat es für Folgen, wenn ein Kind nur ein Geschlecht als Gegenüber hat, weil sich Vater oder Mutter für eine homosexuelle Lebenspartnerschaft entschieden haben? Solche Fragen haben die Bundestagsabgeordneten offenbar nicht interessiert, als sie am 28. Oktober beschlossen, daß Schwule und Lesben künftig das leibliche Kind ihres Partners als Stiefkind adoptieren dürfen.
Neues Gesetz ist „Türöffner“
Bei Wissenschaftlern besteht kein Zweifel daran, daß Kinder Vater und Mutter brauchen, um beste Chancen auf eine gesunde Entwicklung zu haben. Anstatt aber das Kindswohl in den Mittelpunkt zu stellen, fördert der Gesetzgeber lieber gesellschaftliche Kleinstgruppen. Momentan gibt es bundesweit gerade mal 5.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Insofern wird sich die Stiefkindadoption nicht zu einem großflächigen Problem entwickeln. Der Vizepräsident des Kirchenamts der EKD, Hermann Barth, warnte aber schon vor dem Bundestagsbeschluß davor, daß dieses Gesetz lediglich als „Türöffner für die gleichgeschlechtliche Adoption insgesamt“ zu sehen ist. Und schon heute gilt: Jedes einzelne Kind muß einem leid tun, das in diesem Umfeld aufwächst. Der Abstand zwischen der durch die Verfassung geschützten Ehe und der „Homo-Ehe“ schrumpft von Jahr zu Jahr. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, sieht völlig zu Recht in dem Adoptionsgesetz einen Verstoß gegen die Verfassung.
Warum geht keiner nach Karlsruhe?
Die Union hat im Bundestag auch als einzige Fraktion dagegen gestimmt. Allerdings hat der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen angekündigt, daß man nicht gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen wolle. Warum eigentlich nicht? Wenn die Bundestagsmehrheit mit dem Grundgesetz bricht – ist es da nicht Aufgabe der Opposition, alle Register zu ziehen, um unsere Gesetzgebung wieder in verfassungsgemäße Bahnen zu lenken?
Daß die Stiefkindadoption für Homosexuelle nun ohne nennenswerten Widerstand möglich wird, ist ein weiteres Indiz dafür, wie wenig die Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten die in der Präambel des Grundgesetzes genannte „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ noch ernstnimmt. Ausgerechnet Kinder müssen das ausbaden, weil sie sich gegen diese Politik nicht wehren können.