30.03.2004
Der Diskriminierung von Christen und Juden durch die Berliner Regierung muss widersprochen werden
Das Gesetzesvorhaben in Berlin ist auch juristisch nicht zu halten
Der Diskriminierung von Christen und Juden durch die Berliner Regierung muss widersprochen werden
Das Gesetzesvorhaben in Berlin ist auch juristisch nicht zu halten
Die Regierungsfraktionen in Berlin haben beschlossen, für Staatsbeamte in bestimmten Funktionen nicht nur das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten zu lassen sondern auch das Tragen christlicher und jüdischer Glaubenssymbole. Dem widerspricht der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz:
"Gegen die beabsichtige Einschränkung der Religionsfreiheit für Juden und Christen kann man nur aufs schärfste protestieren. Dass die Berliner Regierung meint, das Statussymbol der Unterdrückung der Frau im fundamentalistischen Islam nur dadurch einschränken zu können, dass man auch Bekenntnisbezeugungen des christlichen Glaubens auf die selbe Stufe stellt, zeugt von einer Unkenntnis - sowohl des Islam als auch des christlichen Glaubens. Während das islamische Kopftuch die Abgrenzung vom freiheitlich-demokratischen Staat und damit von den Verfassungswerten symbolisiert, ist das Tragen christlicher Symbole Ausfluss der in der Verfassung niedergelegten Glaubens- und Religionsfreiheit. Der juristische Irrtum der Berliner Regierungsfraktionen beruht darin, dass man unter dem Verdikt der Gleichbehandlung ungleiches gleich behandeln will. Dies aber führt nicht zur Gleichberechtigung sondern zur Diskriminierung von Christen und Juden. Dem muss politisch und gegebenenfalls auch juristisch widersprochen werden."
Hartmut Steeb