15.07.2004

Busquins Dementi zum Gen-TÜV für Neugeborene kein Anlass zur Entwarnung

Zur Versicherung von EU-Forschungskommissar, Philippe Busquin, keinen flächendeckenden Gen-TÜV für Neugeborene gefordert zu haben, erklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:

Dass EU-Forschungskommissar Philippe Busquin nun erklärt, er habe nie dazu aufgefordert, flächendeckende Gentests an Babys einzuführen, stellt aus Sicht des BVL keinen Anlass zur Entwarnung dar.

Es ist heute beinah an der Tagesordnung, dass Politiker Testballons starten, um zu prüfen, wie die Öffentlichkeit auf einen Tabubruch reagiert. Zudem hat Busquin in der Debatte um die embryonale Stammzellforschung deutlich gemacht, dass er bereit ist, sich über die ethischen Bedenken einzelner EU-Mitgliedsstaaten hinwegzusetzen.

Wachsamkeit ist beim Thema Gentest für Neugeborene aber auch schon deshalb geboten, weil in vielen Ländern die Pränatale Diagnostik, mit der gezielt nach Erbkrankeiten ungeborener Kinder gefahndet wird, zum Standard zählt. Ziel der Pränatalen Diagnostik ist es längst nicht mehr, den Betroffenen bestmögliche Hilfe anbieten zu können, sondern die Auslöschung der Träger solcher Krankheiten. Zu der in Fachkreisen bereits diskutierten Früheuthanasie Neugeborener ist es da nur ein kleiner Schritt.


Für Nachfragen und Interviews erreichen Sie Frau Dr. Kaminski unter 0172/235 35 50

Bundesverband Lebensrecht
Fehrbelliner Straße 99
10119 Berlin
Telefon: 030/44 05 88 66
Telefax: 030/44 05 88 67
e-Mail: info@bv-lebensrecht.de
Internet: www.bv-lebensrecht.de