11.12.2004
Richtungsweisend: Enquete legt Zwischenbericht Patientenverfuegung vor
Berlin (ALfA). Die Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat strengere Massstaebe fuer die Beendigung von lebenserhaltenden Massnahmen bei todkranken Patienten gefordert, als sie im Regierungsentwurf vorgesehen sind. Das berichten das "Deutsche Aerzteblatt" (Online-Ausgabe vom 16. Dezember), die "Yahoo! Nachrichten" (16. Dezember), die "Berliner Morgenpost" sowie "die tageszeitung" (Ausgaben vom 17. Dezember). In dem am 16. Dezember in Berlin vorgestellten "Zwischenbericht Patientenverfuegungen" heisst es demnach, Willenserklaerungen fuer das Lebensende duerften nicht starr umgesetzt werden. Die Beendigung lebenserhaltender Massnahmen duerfe nur in eng begrenzten Faellen und wenn die Krankheit irreversibel zum Tode fuehre in Frage kommen. Ueber den Abbruch oder Verzicht von Therapien solle nach Ansicht der Enquetekommission ein Gremium entscheiden, das sich aus einem Angehoerigen, dem behandelnden Arzt sowie einem Rechtsvertreter und Pfleger zusammensetzt. Die Feststellung des Konsils muesse durch ein Vormundschaftsgericht bestaetigt werden.
Zudem solle nach Willen der Mehrheit der Enquetekommission eine Patientenverfuegung nur dann Gueltigkeit besitzen, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt. Wichtig sei ausserdem ein regelmaessige Aktualisierung der Patientenverfuegung, das Mitfuehren einer Hinweiskarte mit Angaben ueber Datum und Aufbewahrungsort der Verfuegung und die Vorfestlegung auf einen Betreuer fuer den Fall des Verlusts der Entscheidungsfaehigkeit.
Wie das "Deutsche Aerzteblatt" weiter berichtet, hat der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, den Bericht der Enquetekommission als "sinnvolles und richtungsweisendes Papier" bezeichnet. "Der Bericht kommt dem klaren Appell der deutschen Aerzteschaft gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nach. Das Toeten von Menschen steht im krassen Widerspruch zum aerztlichen Auftrag, Leben zu retten", zitiert das Blatt Montgomery. Er begruesse vor allem, dass die Kommission im Gegensatz zum Willen der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Entscheidung ueber den Abbruch lebensverlaengernder Massnahmen bei nicht einwilligungsfaehigen Patienten an strenge Vorschriften binde. Im Zweifelsfall muessten die Weiterbehandlung und der Lebensschutz stets Vorrang haben, so Montgomery weiter. "Der Marburger Bund fordert von der Politik mehr finanzielle Mittel zur Behandlung von Schmerzpatienten und zur Foerderung der Palliativmedizin. Darueber hinaus brauchen wir in Deutschland den flaechendeckenden Aufbau dringend benoetigter Hospizeinrichtungen, um ein moeglichst wuerdevolles Lebensende zu gewaehrleisten", zitiert das "Deutsche Aerzteblatt" den Mediziner.