06.04.2004

Es gibt keine Selbstbestimmung zum Tod

Steeb: Der Gesetzesentwurf des Abgeordneten Rolf Stöckel wird viele Menschen in den Tod treiben.

Es gibt keine Selbstbestimmung zum Tod

Steeb: Der Gesetzesentwurf des Abgeordneten Rolf Stöckel wird viele Menschen in den Tod treiben.

In einem Entwurf eines Entschließungsantrags an den Deutschen Bundestag zum Erlass eines Gesetzes über die "Autonomie am Lebensende" fordert der Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel, SPD, eine weitgehende gesetzliche Regelung der sogenannten "Sterbehilfe". Darin geht Stöckel davon aus, dass es zur Menschenwürde gehöre, dem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu können. Gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur idea hat sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, strikt gegen diesen Entwurf ausgesprochen. Er gehe von einem völlig unzutreffenden Menschenbild aus, werde dazu führen, dass "Kranke, Alte und Depressive in den Tod getrieben" würden und ihre sogenannte Selbstbestimmung mißbraucht würde. Auch stünde der eingeforderte Gesetzesentwurf im Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Wörtlich führe Hartmut Steeb aus:
"Der Gesetzentwurf geht von einem völlig unzutreffenden Menschenbild aus. Es gibt keine Selbstbestimmung zum Tode, genauso wenig wie es eine Selbstbestimmung zum Leben gibt. Niemand kann sich selbst zeugen oder gebären und darum ist es nicht Ausdruck der Menschenwürde und Selbstbestimmung, sich selbst das Ende des Lebens setzen zu wollen, das man sich nicht einmal selbst geben konnte. Die sogenannte Selbstbestimmung wird außerdem dahin führen, dass, Kranke, Alte und Depressive in den Tod getrieben und "ihre Selbstbestimmung" missbraucht werden. Gerade angesichts der Leere der Kranken- und Pflegekassen und der sich zuspitzenden sozialen Lage muss der Gesetzgeber im Sinne des Schutzes der Menschenwürde alles tun, um Leben zu schützen und auch unter schwierigen Bedingungen sorgenfrei erhalten zu können.
Wie schon in den Nachbarländern Holland und Belgien widerspricht der Gesetzesentwurf auch den Grundsätzen eines Rechtstaates. Wenn man schon solche Verfügungen erlauben wollte, dann müsste sich ein unabhängiger Richter in einem Rechtsverfahren mit Zeugenladungen und einem Rechtsvertreter davon überzeugen, dass die Sterbeverfügung wirklich freiwillig erfolgt. Sonst wird der Erpressung der staatlich geordnete Weg bereitet, wie schon zum Schaden für unser Volk dies jährlich tausendfach im Bereich der Abtreibung geschieht."