16.10.2001

TCLG gegen die Vernichtung von Menschen mit EU-Steuergeldern

Als Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen stellen wir uns ganz hinter die Bemühungen der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) sich gegen die Vernichtung von Menschen mit EU-Steuergeldern zu stellen. Darum veröffentlichen wir hier aus dem ALfA-Newsletter vom 12.Oktober folgende Passagen:

 


Vernichtung von Menschen mit EU-Steuergeldern droht: ALfA bittet um Ihre tatkraeftige Unterstuetzung

Augsburg (ALfA). Vom 22. bis 25. Oktober 2001 wird das Europaeische Parlament ueber die Vergabe von Forschungsgeldern im Rahmen des VI. Forschungsrahmenprogramms der EU in Hoehe von mehreren Milliarden ECU entscheiden. Dabei geht es unter anderem auch um die Foerderung von verbrauchender Embryonenforschung, Forschung an embryonalen Stammzellen sowie sog. therapeu-tisches und reproduktives Klonen.

Laut der Europaeischen Kommisson soll offenbar die Forschung an sogenannten "ueberzaehligen" Embryonen ebenso gefoerdert werden wie die Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien. Damit soll erstmals fremd-nuetzige Forschung und Vernichtung von Menschen in ihrem Fruehstadium mit europaeischen Steuer-geldern gefoerdert werden. Befuerworter und Gegner halten sich in etwa die Waage, von daher kommt es jetzt auf jede Stimme an.

Deshalb bittet die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V., Claudia Kaminski, alle gewillten Abonnenten des ALfA-Newsletters in Kontakt mit ihrem jeweiligen Europa-Abgeordneten zu treten. Im folgenden geben wir Auszuege aus einem Schreiben Kaminskis an ALfA-Mitglieder wieder:

(...) Wir moechten Sie bitten, an die Europa-Abgeordneten ihrer Region oder an die Fraktionen heute noch nach Lesen dieses Briefes ein Schreiben zu richten, in dem Sie Ihre diesbezuegliche Sorge schildern.

Bitten Sie Ihren Abgeordneten:
- Sich klar hinter den Schutzstandard des
deutschen Embryonenschutzgesetzes zu stellen,
welches verbrauchende Forschung an
menschlichen Embryonen ebenso wie das Klonen
menschlicher Embryos verbietet.
- Eine Foerderung der Forschung auch an
existierenden embryonalen Stammzellen oder
sogenannten "ueberzaehligen" Embryonen
abzulehnen, da auch diese Embryonen die gleiche
Menschenwuerde haben wie die Embryonen, die
der Frau eingepflanzt wurden. Ueberzaehlige
Embryonen sollten in Embryonen-Adoptionen
vermittelt werden, anstatt fuer die Forschung
verbraucht zu werden.
- Sich fuer ein Verbot von Eingriffen in die
Keimbahn einzusetzen.
- Sich fuer ein Verbot von Klonen von
menschlichen Embryonen (unabhaengig von dem
Verwendungszweck = sogenanntes therapeutisches
oder reproduktives Klonen) einzusetzen.
- Ethisch konsensfaehige Alternativen wie adulte
Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut
zu foerdern, anstatt ethisch umstrittene
Forschung an Menschenleben mit EU-Steuergeldern
finanzieren.
- Auf die Einfuehrung der hoechsten
Schutzstandards zu draengen. Hier traegt
Deutschland eine besondere historische
Verantwortung und sollte - auch angesichts
seiner zahlenmaessigen Vertretung - Vorbild-
funktion besonders sorgfaeltig wahrnehmen.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Anschreiben, dass Sie sachlich argumentieren. Religioese Argumentationen sind leider kontraproduktiv bei den Europaparlamentariern und schaden der Sache eher. Die beigefuegten Argumentationshilfen koennen inhaltlich verwendet werden, sollen bitte jedoch nicht woertlich uebernommen werden, sondern in eigenen Worten Ihre Argumente geschildert werden.

Bitte fragen Sie Ihren Abgeordneten, welche Haltung und Abstimmungsverhalten er zu diesem Punkt hat, damit er merkt, dass er genau beobachtet wird. Fuer Ihre Muehe danke ich herzlich und verbleibe mit freundlichen Gruessen

Claudia Kaminski, Bundesvorsitzende
(mehr dazu: www.alfa-ev.de)

 


Fakten und Argumente: Hilfestellungen fuer Briefeschreiber

Augsburg (ALfA). Im folgenden finden Sie Fakten und Argumente, die Ihnen bei der Abfassung Ihres Schreibens dienlich sein koennten.

a) Argumente gegen die Embryonenforschung

Embryo ist Mensch von Anfang an, ab der Befruchtung kontinuierliche Entwicklung als Mensch.

Forschung an Embryonen bedeutet, erstmals seit den Menschenversuchen des Dritten Reiches, dass das Lebensrecht von Mitgliedern unserer menschlichen Gattung zu Forschungszwecken ausser Kraft gesetzt wuerde und diese vernichtet werden duerften.

Grosser Bedarf an menschlichen Embryonen wuerde entstehen:
Frauen muessen hierfuer sich Eizellen entnehmen lassen; sie tragen alle damit verbundenen medizinischen Risiken. Frauen wehren sich dagegen, Organplantagen fuer die forschende Industrie zu sein.

Es existieren nur relativ wenige verwaiste Embryonen aus IVF-Kliniken. Diesen kommt im UEbrigen die gleiche Menschenwuerde zu, wie den Embryonen, die eingepflanzt wurden. Sie sollten in Embryonen-Adoptionen fuer kinderlose Paare gegeben werden, anstatt sie fuer verbrauchende Forschung freizugeben, nur weil sie keine Eltern mehr haben, oder diese sie nicht mehr haben wollen.

Letztlich fuehrt die Freigabe der Embryonen-forschung zum Klonen, weil die Menge an Material sonst nicht ausreichen wird.

Es existieren ethisch unbedenkliche Alternativen: Adulte Stammzellen und Nabelschnurblutzellen, die sich zu allen anderen Zelltypen unter geeigneten Bedingungen differenzieren lassen. Nabelschnurblut ist in ausreichendem Masse leicht verfuegbar, da es etwa 600.000 Geburten in Deutschland gibt.

Nabelschnurblutzellen sind sofort verfuegbar, haben eine grosse Vermehrungskapazitaet, haben keine Spenderrisiken und so gut wie keine Empfaengerrisiken.

Es existieren schon fuer eine Vielzahl von Erkrankungen Heilerfolge mit adulten Stammzellen, waehrend die embryonalen Stamnzellen, dort wo sie eingesetzt wurden, keinen Erfolg brachten.

Embryonale Stammzellen bergen die Gefahr der Tumorbildung, wenn man sie in den Koerper transplantiert.

Es waere untragbar, wenn unsere Steuergelder in der Europaeischen Union fuer ethisch untragbare medizinische Forschung an menschlichen Leben ausgegeben werden.

Ethisch einwandfreie Therapie- und Forschungs-ansaetze mit adulten Stammzellen und Nabel-schnurblutzellen sind zu foerdern. Der hohe Schutzstandard des deutschen Embryonen-schutzgesetzes ist in die Europaeische Union einzubringen. Aus unserer Geschichte hab
en wir diesbezueglich eine besondere Verantwortung.

b) Argumente gegen das Klonen

Das sog. therapeutische Klonen bedeutet eine Verletzung der Menschenwuerde, da ein Zwilling zum blossen Organersatzteillager hergestellt wird. Die menschenverbrauchende Therapie von Erwachsenen geht auf Kosten von extra hierfuer gezeugte Nachkommen.

Das therapeutische Klonen bedeutet fuer den gezeugten Embryo selbst keinesfalls eine Therapie, sondern den Tod.

Das Klonen fuehrt in 95% der Faelle zum Tod der so gezeugten Individuen. Von den uebrigen 5% weisen viele schwere Missbildungen auf. Ein hoher Verbrauch an Menschenleben in seiner fruehesten Phase waere die Folge (das gilt fuer das zerstoererische, sog. therapeutische, und auch das reproduktive Klonen).

Das Klonen fuehrt zu einem hoeheren Risiko an Mutationen und Fehlbildungen, vorzeitiges Altern (reproduktives Klonen).

Langzeitwirkungen durch Manipulation der Keimbahn fuer Folgegenerationen nicht absehbar. Gefahr von Entstehung von Krebserkrankungen und Behinderung.

Embryonenforschung und Klonen sind 2 Seiten derselben Medaille; erlaubt man das eine, wird auch das andere erlaubt werden.

Es gibt genuegend andere zu foerdernde Forschungsfelder, die keine ethischen Nachteile haben, sondern Menschen in der Europaeischen Union direkt zugute kommen koennten. Die Europaeische Union soll sich auf Forschungsfelder konzentrieren, die nicht gegen den Wertekonsens und den Schutzstandard der Mitgliedsstaaten verstossen. Dies gilt im Hinblick auf Deutschland als einem der groessten Mitgliedsstaaten.

(mehr dazu: www.alfa-ev.de)