09.11.2001

Moratorium für künstliche Befruchtungen außerhalb des Mutterleibes gefordert

Menschen dürfen weder auf Vorrat noch zum Zweck der Forschung oder zum Wegwerfen gezeugt werden

Moratorium für künstliche Befruchtungen außerhalb des Mutterleibes gefordert

Menschen dürfen weder auf Vorrat noch zum Zweck der Forschung oder zum Wegwerfen gezeugt werden

Das Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen hat am 10. November 2001 eine Resolution zu den Fragen um die embryonalen Stammzellenforschung verabschiedet

 

Das TCLG erkennt die Würde menschlichen Lebens in jedem Entwicklungsstadium an und betont die Unverfügbarkeit des Menschen von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod.

Jeder Mensch, mit oder ohne Behinderung, jung, gesund, alt oder krank und auch der Mensch in seinen frühesten Entwicklungsstadien besitzt die gleiche Würde. Daher fordert das TCLG ein grundsätzliches Verbot aller Verfahren, die zur Selektion und Tötung von Menschen führen.
Daher fordert das TCLG:
- Ein komplettes Verbot der embryonalen Stammzellforschung und eine stärkere Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen, zumal sie schon bisher ohnehin die weiter reichenden Fortschritte gebracht hat.
- Ein unmissverständliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), da diese nur dazu dient, behinderte Menschen im Rahmen künstlicher Befruchtungen zu selektionieren.
- Ein Moratorium für künstliche Befruchtungen, da die bisherige Praxis dazu führt, dass Menschen im frühesten Entwicklungsstadium der fremdnützigen Forschung zugänglich gemacht werden.
- Eine restriktivere Handhabung der Pränataldiagnostik, die zunehmend der Aussonderung von Menschen mit unerwünschten Merkmalen und Behinderungen dient.
- Ein sofortiges Verbot der „grauenhaften“ Spätabtreibungen sowie eine überfällige Nachbesserung des Paragrafen 218, der diese seit 1995 ermöglicht.
- Eine Überprüfung des Paragrafen 218 im Hinblick auf die statistische Erfassung und stetig steigende vorgeburtliche Kindstötungen in Deutschland.
- Ein komplettes Verbot des reproduktiven sowie des therapeutischen Klonens, weil in diesen Verfahren Menschen in ihrem frühesten Entwicklungsstadium vernichtet und getötet werden.
- Ein Festhalten am deutschen Embryonenschutzgesetz bzw. eine Konkretisierung für die Bereiche, in denen durch neue Technologien vermeintliche Unklarheiten offen bleiben.

Hartmut Steeb
1. Vorsitzender