03.07.2001

Schwere Vorwürfe gegen Stammzellenforscher

CDU-Politiker Hüppe verweist auf zwei Jahre altes Patent und fragt nach Plänen für Klonen menschlicher Embryone

Schwere Vorwürfe gegen Stammzellenforscher

CDU-Politiker Hüppe verweist auf zwei Jahre altes Patent und fragt nach Plänen für Klonen menschlicher Embryone

Berlin - Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestags-Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Hubert Hüppe (CDU), hat Kritik am Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle geübt. Dieser hatte sich in der Vergangenheit für den Import embryonaler Stammzellen stark macht. Hüppe wies gestern nach, dass Brüstle bereits 1999 ein deutsches Patent im Bereich embryonaler Stammzellenforschung erhalten habe. Das im April 1999 erteilte Patent beschreibt die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen
Stammzellen und ihren Einsatz in Therapien zum Ersatz von Nervenzellen. Die Patentschrift nimmt ausdrücklich Bezug auf Experimente zur Transplantation von Hirngewebe abgetriebener Embryonen in die Gehirne von Parkinsonpatienten.
Nach Auffassung des CDU-Politikers weist das erst jetzt öffentlich gewordene Patent gleichfalls darauf hin, dass es Brüstle "offensichtlich nicht nur uneigennützig um Therapie für Patienten" gehe. Insofern sei fraglich, ob eine
Förderung Brüstles durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und damit
durch Steuergelder gerechtfertigt sei. "Das Patent gewährt Brüstle ein Monopol auf die wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung", so Hüppe.

Mit Blick auf die Patentschrift stellt sich laut Hüppe ferner die Frage, ob Brüstle über seine erklärte Absicht hinaus das Klonen menschlicher Embryonen plane. Wie durch den "Vater" des Klonschafs Dolly "bereits an großen Säugetieren wie dem Schaf gezeigt wurde, ist dieses Verfahren auch bei menschlichen Zellen durchführbar", zitiert Hüppe die Patentschrift. Damit sei
das so genannte therapeutische Klonen menschlicher Embryonen zur Gewinnung
von Stammzellen angesprochen, erläuterte der CDU-Politiker. Sowohl das Herstellen embryonaler Stammzellen - bei dem Embryonen getötet werden - als auch das Klonen menschlicher Embryonen sind durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Norbert Geis (CSU), forderte, die Staatsanwaltschaft müsse sich mit dem Vorstoß
Kieler Wissenschaftler zum Import embryonaler Stammzellen befassen. Zwar sei der bloße Import derartiger Zellen derzeit aufgrund einer Gesetzeslücke nicht mit Strafe bedroht, räumte Geis ein. Allerdings planten die Wissenschaftler
nicht nur den Import, sondern führten nach eigenen Angaben "regelrechte Kooperationsplanungen" mit ihren australischen Kollegen. Die Staatsanwaltschaft werde deshalb von Amts wegen zu prüfen haben, ob die
Forscher "als im Inland handelnde Mittäter oder Anstifter auch die Gewinnung embryonaler Stammzellen verantworten müssen". DW