17.12.2001

Erhellend: Symposium zur Fortpfanzungsmedizin in Osnabrueck

Osnabrueck (ALfA). Am vergangenen Dienstag (12.12.) fand an der Universitaet Osnabrueck ein hochkaraetig besetztes Symposium ueber "sozialethische und verfassungsrechtliche Grenzen der Fortpflanzungsmedizin" statt, und damit der Versuch, die Bioethik-Debatte von ihrem Ursprung her aufzurollen.

Wie die "Neue Osnabruecker Zeitung" (OZ) berichtet (Ausgabe vom 13.12.), wurde in den Mittelpunkt des Symposions die In-Vitro-Fertilisation (IVF), die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle im Reagenzglas, gerueckt. Denn erst durch die IVF entstuenden ueberzaehlige Embryonen, gibt das Blatt den Leiter der Forschungsstelle "Kirche und Gesellschaft" der Uni, Prof. Manfred Spieker wieder, der die Eroeffnungsrede hielt.

Dr. Christof Stamm vom Universitaetsklinikum Rostock wies auf die Moeglichkeiten der Stammzellentherapie hin, die "neue Dimensionen in der Behandlung chronischer Krankheiten" eroeffne. Dabei setze er aber auf koerpereigene Stammzellen, denn die Moeglichkeiten embryonaler Stammzellen seien begrenzt. Deren Einsatz fuer Forschungszwecke befuerwortete Stamm jedoch, schreibt die OZ.

Widerspruch dagegen rege sich beileibe nicht nur auf Seiten der Kirche. Fuer den Verfassungsrechtler Prof. Christian Hillgruber von der Universitaet Erlangen heisst die zentrale Frage: Wie muss mit ueberzaehligen, verwaisten Embryonen - der unvermeidlichen Folge der In-Vitro-Fertilisation - umgegangen werden? "Keinesfalls duerfen die verlassenen Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden", stellte er fest. Denn das bedeutet nach seinen Worten einen "Generalangriff auf die unantastbare Menschenwuerde, das heisst den Eigenwert und die Selbstzweckhaftigkeit des Menschen." Damit verbieten sich fuer Hillgruber sowohl die Embryonenforschung wie auch das "therapeutische Klonen", das Verschmelzen koerpereigener Zellen mit entkernten embryonalen Stammzellen, so das Blatt.

Schon frueher, naemlich beim Vorgang der technischen Zeugung im Labor, sieht Bischof Dr. Walter Mixa aus Eichstaett die Wuerde des Menschen angegriffen. "Die katholische Kirche sieht in der IVF kein moralisch legitimes Mittel zur Behebung von Sterilitaet", erklaert er zu Anfang seines Vortrags. Durch die "technische Produktion" werde die Wuerde des Menschen verletzt. Auch der verbrauchenden Embryonenforschung erteilte Mixa eine Absage: Fuer ihn gelte der Begriff der "Personenwuerde auf der Basis von Freiheit und Gleichheit" vom ersten Augenblick an. Vom Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle stuende die volle Menschenwuerde eines Embryos der eines anderen Menschen gegenueber.

Christian Starck, Professor fuer oeffentliches Recht an der Universitaet Goettingen, sieht dagegen legitime Moeglichkeiten der Forschung. Er ist der Meinung, dass "uebrig gebliebene Embryonen", deren Einpflanzung sich als unmoeglich erweist - etwa, weil die Frau vor dem Transfer stirbt und auch keine andere Gebaermutter zur Verfuegung steht - ohne Entwicklungschance seien und nicht ueberlebensfaehigen Foeten oder menschlichen Leichnamen vergleichbar seien. In solchen Faellen duerften Embryonen ohne Verstoss gegen die Menschenwuerdegarantie fuer Forschungszwecke verbraucht werden. "Weil die Erfuellung ihres Selbstzweckes unmoeglich geworden ist, koennen sie den Zwecken anderer dienstbar gemacht werden", so Starcks Quintessenz.

 


(mehr dazu: www.neue-oz.de)