16.12.2001

Resolution des zweiten Europäischen Lebensrechtsforum in Paris (16.-18.11.2001)

Das wichtigste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, wird in Europa nicht mehr respektiert: das Leben der ganz jungen und der sehr alten Menschen ist auf unserem Kontinent nicht mehr sicher.

Das Leben eines kleinen Kindes beginnt lange bevor es geboren wird. Ein neuer, einzigartiger Mensch fängt vom Augenblick der Befruchtung an, im Mutterleib zuwachsen, und wenn dieses menschliche Leben nicht beendet wird, so wird daraus eines Tages ein erwachsener Mann oder eine erwachsene Frau werden. Weltweit werden jährlich Millionen Kinder getötet, fünf Million davon allein in Europa. Abtreibungen beenden Schwangerschaften durch die Zerstörung und Beseitigung des sich entwickelnden Kindes. Wir halten Abtreibungen für die schlechteste Alternative die sich einer Frau in einem Schwangerschaftskonflikt bietet. Wir halten die pränatale Diagnostik, so wie sie in Europa heute praktiziert wird, für ein Mittel der Selektion von Embryonen, bei der diejenigen, die vielleicht krank oder behindert sein könnten, zum Tode verurteilt werden.

Wir fordern daher die Regierungen Europas auf, Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, jegliche erdenkliche Hilfe zu bieten, einschließlich Wohnungsangeboten, medizinischer Vor- und Nachbetreuung, rechtlicher sowie finanzieller Unterstützung, Informationen zu Adoptionen und vor allem Ratschläge darüber, wie eine Frau Beruf und Privatleben mit einem Kind, gesund oder behindert, vereinbaren kann. Frauen dürfen sich nicht länger in der Situation befinden, zwischen ihrem Leben und dem ihres ungeborenen Kindes wählen zu müssen. Sie müssen über die gesundheitlichen Risiken von Abtreibungen und das Post-Abortion Syndrom aufgeklärt werden.

Bezüglich des Beginns menschlichen Lebens sind die wissenschaftlichen Fakten eindeutig: menschliche Embryonen sind nicht einfache Zellhaufen, sondern lebende menschliche Organismen. Jeder von uns war zu einem früheren Stadium seiner Existenz ein solcher Organismus. Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht ein eigenes menschliches Lebewesen, das sich, falls es nicht daran gehindert wird, selbstständig zu einem reiferen Mitglied der Gattung Mensch entwickeln wird. Dieser neue Organismus steuert sein eigenes Wachstum und koordiniert von innen heraus alle seine Kräfte zu seinem Überleben und seiner Reife.

Wir fordern daher, dass Embryonen die gleichen Rechte und der gleiche Respekt zugestanden werden wie jedem anderen Bürger Europas. Sie dürfen nicht verworfen, durch Präimplantationsdiagnostik (PID) genetisch selektiert oder aus wissenschaftlichen Gründen zerstört werden.

Das Klonen von Menschen ist ein Vorgang, bei dem das genetische Material eines Menschen in eine entkernte menschliche oder tierische Eizelle transferiert wird. Durch anschließende Stimulation zur Zellteilung entsteht ein neuer Mensch, der nur ein Elternteil hat und genetisch mit diesem Elternteil identisch ist. Wir betonen, dass dieses Verfahren zur Herstellung von Menschen ethisch verwerflich ist. Wir glauben jedoch, dass jedes menschliche Leben zu jedem Stadium seiner biologischen Entwicklung Respekt und Schutz verdient, egal unter welchen Umständen dieses menschliche Leben entstand. Die Biotechnologie, die den Klonvorgang dazu nutzen will, menschliche Embryonen zu produzieren, um diese dann für medizinische Forschungszwecke zu nutzen - und zu töten – muss in Europa verboten werden, so wie dies in vielen Mitgliedsstaaten der Fall ist, und darf auf gar keinen Fall mit europäischen Steuergeldern finanziert werden.

Wir fordern daher ein umfassendes Klonverbot in Europa.

Wenn man ein Recht auf ärztlichassistierten Selbstmord akzeptiert, so würde dies juristisch gesehen die psychische Gesundheit des potentiellen Selbstmörders voraussetzen und damit die notwendige Therapie verhindern. Sollten Selbstmord und Euthanasie verbriefte Rechte werden, so würde die durch zahlreiche Studien und jahrelange Erfahrung belegte These, dass Selbstmordkandidaten verstört sind und psychologische Unterstützung brauchen, ignoriert. Sie würden rechtlich in die Lage versetzt, etwas zu tun, was unwiderruflich ist, und zwar auf Grund einer verzerrten Wahrnehmung ihrer Situation, allein und ohne ernsthafte Hilfe. Selbst denjenigen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, muss psychologische und palliativmedizinische Unterstützung angeboten werden. Wer stattdessen Euthanasie anbietet, übt unerträglichen Druck auf diejenigen aus, die ohnehin schon leiden. Dies könnte schließlich dazu führen, dass sich ein Gesundheitssystem entwickelt, welches aus Kostengründen den Tod eines Patienten seiner Heilung vorzieht.

Wir fordern daher das Europäische Parlament dazu auf, die Euthanasie in Europa zu verbieten und diejenigen Regierungen zu verklagen, die diese bereits in ihrem Land erlaubt haben.