12.08.2001

US-Repraesentantenhaus votiert fuer umfassendes Klon-Verbot des Menschen

Washington (ALfA). Mit grosser Mehrheit hat sich das Repraesentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika fuer ein umfassendes Verbot des Klonens von Menschen ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten am Abend des 31. Juli mit 265 zu 162 Stimmen fuer eine Vorlage, die saemtliche Formen des Klonens verbietet. Das Verbot erstreckt sich sowohl auf das reproduktive Klonen zum Zweck der Fortpflanzung als auch auf das sogenannte therapeutische Klonen zu Forschungszwecken. Bei einem Verstoss sollen Geldstrafen in Millionenhoehe und bis zu zehn Jahren Haft verhaengt werden koennen. Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, muss noch der Senat zustimmen. Ob der Senat sich dem Votum des Repraesantenhauses anschliessen wird, gilt bislang als voellig offen.

Bei der Abstimmung im Repraesentenhaus verwarfen die amerikanischen Abgeordneten einen Vorschlag, der das Klonen menschlicher Embryos fuer die kuenstliche Befruchtung verboten, aber zu Forschungszwecken erlaubt haette. Die angenommene Vorlage erklaert darueber hinaus die Anwendungen von Techniken, die im Ausland mit Hilfe geklonter Embryo-Zellen entwickelt wurden, fuer illegal. US-Praesident George W. Bush lobte das Ergebnis in einer schriftlichen Erklaerung: "Die umfassende und von beiden Parteien unterstuetzte Entscheidung, Klonen von Menschen zu verbieten, ist eine deutliche ethische Stellungnahme. (...) Wir muessen die Wissenschaft voranbringen, aber auf eine Art und Weise, die den Respekt vor dem Leben erhaelt", schrieb Bush.

In Kuerze will Bush auch ueber die staatliche Foerderung der embryonalen Stammzellenforschung entscheiden (Vgl. ALfA-Newsletter vom 20.07.2001). Embryonale Stammzellen werden aus Embryos gewonnen, die dabei zerstoert werden. Bislang wird die embryonale Stammzellenforschung in den Vereinigten Staaten nicht mit Steuergelder finanziert. Gegen diese Entscheidung hatten kuerzlich verschiedene Wissenschaftler und der Schauspieler Christopher Reeves geklagt.

Da die embryonale Stammzellenforschung ohne das therapeutische Klonen wissenschaftlich keinen Sinn macht, gehen die meisten Experten davon aus, dass Bush auch kuenftig der Forschung an embryonalen Stammzellen die finanzielle Unterstuetzung versagen wird. Nur Gewebe, das aus Stammzellen geklonter Embryonen gewonnen wird, ist fuer therapeutische Zwecke einsetzbar, weil nur dann keine Abstossungsreaktionen zu befuerchten sind. Zumindest fuer die kuenftige Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen duerfte es daher wohl keine staatliche Forschungsfoerderung geben. Einige Experten erwarten allerdings, dass Bush, der unter erheblichem Druck von Seiten der Forschungslobby steht, die Forschung an bereits existierenden Stammzelllinien wieder in die oeffentliche Foerderung aufnehmen werde.

Reaktionen: Ueberwiegend positives Echo auf Entscheidung der US-Abgeordneten

Berlin/Koeln (ALfA) In Deutschland loeste die Entscheidung der amerikanischen Abgeordneten ueberwiegend ein positives Echo aus. Die Bundesvorsitzende der "Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V." (ALfA), Claudia Kaminski, zeigte sich "hoch erfreut ueber die grosse parteiuebergreifende Mehrheit", mit der sich die Abgeordneten des amerikanischen Repraesentantenhauses fuer den Entwurf eines umfassenden Anti-Klon-Gesetzes ausgesprochen haben. "Die Amerikaner haben mit ihrem Vorstoss der Welt einen grossen Dienst erwiesen". Das gelte zunaechst auch unabhaengig davon, ob auch der Senat der Vorlage zustimmen werde, sagte Kaminski. "Wer jetzt noch einmal das Insel-Argument bemueht, macht sich endgueltig laecherlich. Selbst dem Kanzler duerfte es nun schwer fallen, diejenigen, die sich seinem unverantwortlichen biopolitischen Kurs nicht anschliessen wollen, noch in eine forschungsfeindliche und fundamentalistische Ecke zu draengen. Am deutschen Embryonenschutzgesetz festzuhalten und vorhandene Luecken zu schliessen wird nun einfacher", sagte die ALfA-Bundesvorsitzende.

 

"Da die embryonale Stammzellenforschung ueberhaupt erst in Verbindung mit dem Klonen von Embryonen zu Forschungszwecken Sinn macht, gehe ich davon aus, dass auch die Diskussion ueber das sogenannte therapeutische Klonen bundes? und europaweit neu in Schwung kommt", sagte die Aerztin. Kaminski verwies darauf, dass weder die sogenannte Bioethik-Konvention des Europarates noch die EU-Grundrechtscharta bislang ein entsprechendes Verbot beinhalten. Es sei bedauerlich, dass Deutschland und Europa offensichtlich Amerika brauchen, um einzusehen, dass sich Aufgeschlossenheit gegenueber wissenschaftlichem Fortschritt und klare Grenzen nicht ausschloessen, wo dieser am Menschen vorbei gehe.

Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) erklaerte, die Entscheidung liege auf der Linie, fuer die sie in Deutschland einen gesellschaftlichen Konsens erreichen wolle. Besonders zu begruessen sei, dass die USA gleiche Rahmenbedingungen fuer private und oeffentliche Forschung festschreiben wollten. Nach Ansicht Bulmahns muss eine Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten bleiben, eine Forschung an "ueberzaehligen Embryonen", sollte aber moeglich sein.

Der nordrhein-westfaelische CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Juergen Ruettgers betonte, es sei gut, dass die Wissenschaftsnation Nummer Eins nicht nur das reproduktive, sondern auch das therapeutische Klonen verbiete. Mit Blick auf Bundeskanzler Schroeder und NRW-Ministerpraesident Clement (beide SPD) erklaerte der ehemalige Forschungsminister, jetzt wuerden auch all jene widerlegt, die unter Hinweis auf die internationale Konkurrenz versuchten, schnelle Entscheidungen durchzusetzen. Clement hatte mit seiner Unterstuetzung fuer die Bonner Stammzellenforscher Oliver Bruestle und Otmar Wiestler eine Debatte um den Import embryonaler Stammzellen ausgeloest.

Die FDP-Forschungsexpertin Ulrike Flach forderte die Bundesregierung auf, sich fuer ein weltweites Klon-Verbot einzusetzen. Ex-Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Gruene) bewertete das US-Votum als "deutliche Grenzziehung fuer die Forschung".

Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, Hubert Hueppe (CDU) erklaerte, der Gesetzesbeschluss des US-Parlaments lasse die Argumentation all derer zusammenbrechen, die seit Monaten behaupten, was in Deutschland verboten sei, wuerde im Ausland, gerade den USA, ohnehin gemacht. Gleiches gelte auch fuer die Behauptung, junge und engagierte Wissenschaftler wuerden durch ein angeblich zu restriktives deutsches Gesetz zur Auswanderung in die USA genoetigt, und deshalb muesse das Embryonenschutzgesetz geaendert werden. Amerika habe der deutschen Rechtslage den Ruecken gestaerkt. Hueppe erinnerte daran, dass in Deutschland jedes Klonen menschlicher Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Dabei muesse es bleiben. Auf europaeischer Ebene gelte es jetzt verstaerkt fuer die deutsche Position zu kaempfen. So muesse das Klonprotokoll der Bioethik-Konvention des Europarates um ein klares Verbot des sogenannten therapeutischen Klonens ergaenzt werden. Vorher sei jede Diskussion um einen deutschen Beitritt zur Konvention Makulatur. Einer aehnlichen Ergaenzung beduerfe auch die EU-Grundrechte-Charta.