14.12.2000

Familiengehalt soll Engagement zum Erhalt der Gesellschaft attraktiv machen

Allianz-Generalsekretär für Stärkung von Ehe und Familie

Familiengehalt soll Engagement zum Erhalt der Gesellschaft attraktiv machen

Allianz-Generalsekretär für Stärkung von Ehe und Familie

„Wer Ehe und Familie stärken will, darf sich nicht auf die Abwehr ihrer Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beschränken“. Diese Ansicht vertrat der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), am 21. September vor dem Kreisverband Esslingen des Evangelischen Arbeitskreises der CDU. Steeb zufolge werden Männer und Frauen sozial und finanziell benachteiligt, wenn sie sich für Ehe, Familie und Kinder entscheiden. Auch Bemühungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Hausfrauentätigkeit diskriminierten die Familie, da sie davon ausgingen, daß man das Hausfrauen- und Muttersein nicht mit einer außerhäuslichen Berufstätigkeit vergleichen könne. Alternative wären ein Familiengehalt und ein den tatsächlichen Aufwendungen entsprechendes Kindergeld. Dies würde die Chancengleichheit erhöhen, so daß sich wieder mehr Frauen für einen häuslichen Arbeitsplatz entschieden. Ohne ein gründliches Umdenken werde der Anteil der offiziell als „nicht berufstätig“ beschriebenen Hausfrauen auf fünf Prozent aller Mütter sinken. Zur Stärkung von Ehe und Familie gehörten auch überzeugende Konzepte gegen die massenweise Vernichtung ungeborener Kinder. Gegen die rechtliche Gleichstellung von schwulen oder lesbischen Paaren mit der Ehe spreche vor allem, daß sie weder natürliche Keimzellen für Familien seien noch für die Generationenfolge sorgten. Deshalb sei es „absolut unnötig, ihnen den gleichen Schutzmantel wie Ehepaaren zu geben“.

Eingetragene Lebenspartnerschaften: 113 Gesetze müssen geändert werden:head:ende:
Nach Ansicht von Amtsgerichtsdirektor a.D. Hans Eißler (Bad Urach bei Reutlingen) ist der von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegte Entwurf eines Lebenspartnergesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die angestrebte Änderung von 113 Paragraphen in anderen Gesetzen zeige, daß SPD und Bündnis'90/Die Grünen eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe anstrebten. Ermöglicht werden sollte ein gemeinsamer Nachname, gegenseitige Unterhaltspflicht, gemeinsames Sorgerecht, gerichtliche Aufhebung der Partnerschaft durch ein Gerichtsbeschluß und Unterhaltspflicht bei Trennung. Dies bedeute eine beträchtliche Aufwertung der nichtehelichen Lebenspartnerschaften, was dem Auftrag zum besonderen Schutz von Ehe und Familie widerspreche, sagte der auf Familienrecht spezialisierte Jurist. Von 1971 bis 1977 war er Präsident der württembergischen Landessynode. (idea)