14.12.2000

Die Abtreibungsgesetze als heilige Kuh

Nachbesserungspflicht angemahnt

Die Abtreibungsgesetze als heilige Kuh

Nachbesserungspflicht angemahnt

In einem Beitrag der "Tagespost" (2.12.2000, Seite 7) hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (Köln), Bernward Büchner, kritisiert, dass die in Deutschland geltenden Abtreibungsgesetze wie eine heilieg Kuh behandelt würden. Die Verteidigung eines "gesellschaftlichen Kompromisses" als Selbstzweck werde offenbar für wichtiger gehalten als der verfassungsrechtlich gebotene Lebensschutz ungeborener Kinder. Schon die Zahlen des Statistischen Bundesamts belegten, dass das erklärte Ziel eines
besseren Lebensschutzes Ungeborener verfehlt worden sei. Gleichwohl habe der Gesetzgeber seine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht bisher schlicht ignoriert.

Die geltenden Gesetze würden den elementarsten Anforderungen an den
rechtlichen Lebens- schutz nicht gerecht. Der Mutter die Letztentscheidung über Leben oder Tod ihres Kindes ein- zuräumen, stehe in krassem Widerspruch zu dessen Lebensrecht auch ihr gegenüber. Das Rechtsbewusstsein, von dessen Erhaltung und Stärkung der Schutzeffekt der gesetzlichen Regelung abhänge, werde durch diese geradezu konzeptbedingt zerstört. Abtreiben nach Beratung gelte deshalb inzwischen weithin nicht mehr als Unrecht.

Dies müsse besonders denen zu denken geben, die sich an der gesetzlichen Beratung mit Schein beteiligten. "Denn dieses Verfahren ist doch der entscheidende Grund sowohl für jenes Überlassen der Letztverantwortung als auch für die ihm beigemessene legitimierende Funktion." Die Bestrebungen des Vereins "Donum vitae" zeigten, wie weit auch katholische Christen von der Einsicht in diesen Zusammenhang noch entfernt seien.