09.10.2020

Von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen

Rund 350 Christen trafen sich zum „MUT2020“-Kongress im Schönblick

Broschüre: Rede frei! Bestellung unter https://akref.ead.de/material/

Schwäbisch Gmünd (idea) – Gerade heute ist es wichtig, dass Christen „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch“ machen. Diese Ansicht vertraten der Sprecher der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Andreas Thonhauser, und der Rechtsanwalt Felix Böllmann (beide Wien) bei dem Kongress „MUT2020“, der vom 2. bis 4. Oktober im Christlichen Gästezentrum Württemberg „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd stattfand. Veranstalter waren „faktor c. Eine Initiative von Christen in der Wirtschaft“, das Netzwerk „Christ und Jurist“, der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer sowie weitere christliche Initiativen und Organisationen. Aufgrund der Corona-Krise war die Teilnehmerzahl auf 350 begrenzt. Thonhauser und Böllmann beschäftigten sich in einem Seminar mit der Frage: „Wie frei sind wir tatsächlich, unseren Glauben in der Öffentlichkeit auszuleben?“ Wie wichtig die Beschäftigung mit dem Thema gerade jetzt sei, zeige sich daran, dass mehrere Christen aufgrund ihrer Überzeugungen angezeigt wurden, so Thonhauser. Er nannte unter anderen die Berliner Christin und Restaurantbetreiberin Park Young-Ai, in deren Lokal ein Bild mit einer Bibelstelle zum Thema Homosexualität konfisziert wurde. Erwähnt wurde auch der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, der Teilnehmer an der Homosexuellen-Parade „Christopher Street Day“ in einem Seminar kritisiert hatte und dem nun ein Prozess wegen Volksverhetzung bevorsteht. Diese Fälle entwickelten „vor allem eine negative Signalwirkung“, so die beiden Referenten.

Grundfreiheiten verteidigen

Aus diesem Grund haben sie gemeinsam mit der Deutschen Evangelischen Allianz die Broschüre „Rede frei!“ entworfen. Sie soll aufzeigen, dass die „Meinungsfreiheit noch immer ein Grundrecht ist, das Glaubensüberzeugungen schützt“. Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea ergänzte Thonhauser, dass „wir im deutschsprachigen Raum weitgehende Grundfreiheiten genießen“. Sie seien jedoch nicht selbstverständlich, wie die genannten Fälle zeigten. „Es obliegt jeder Generation, sie erneut zu verteidigen.“