03.04.2020

Bus-Werbekampagne für „Pro Femina“ in Gießen war erfolgreich

Allianz-Vorsitzender: Beratungsorganisation ist „deutlich bekannter“ geworden

Gießen (idea) – Durch eine halbjährige Werbekampagne auf Bussen ist die überkonfessionelle christliche Beratungsorganisation im Schwangerschaftskonflikt „Pro Femina“ (Für die Frau/Heidelberg) im mittelhessischen Gießen deutlich bekannter geworden. Dieses Fazit zog der Vorsitzende der Evangelischen Allianz Gießen, Torsten Pfrommer, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Die Allianz hatte drei Linienbusse zu rollenden Plakatwänden umgestalten lassen. Diese trugen die Aufschrift „Ungewollt schwanger? Hilfe für eine gute Entscheidung“ und verwiesen auf Kontaktadressen von „Pro Femina“. Aufgrund der Aktion habe es viele Berichte in den Tagungszeitungen und anderen Medien gegeben, so Pfrommer, der Pastor der örtlichen Freien evangelischen Gemeinde ist. Mit zum Bekanntheitsgrad beigetragen hätten auch Proteste gegen die Kampagne. Diese hätten zu weiteren Medienberichten geführt. So hatte etwa die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Gießen scharfe Kritik geübt und von „fundamentalistischer Propaganda“ gesprochen. Nach den Worten von Pfrommer wollte die Aktion in der Diskussion um den Paragrafen 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen verbietet, „etwas Positives entgegensetzen“.

Plakataktion kostete über 10.000 Euro

Nach den Worten von Pfrommer hat die Plakataktion über 10.000 Euro gekostet. Das Geld sei durch Spenden und Kollekten in Kirchengemeinden zusammengekommen. „Pro Femina“ habe während der Kampagne bei ratsuchenden Frauen nicht nachgefragt, wie die Betroffenen auf ihr Beratungsangebot aufmerksam geworden seien. Eine Frau habe aber von sich aus angegeben, dass die Plakataktion für sie der Auslöser gewesen sei, dort anzurufen. „Pro Femina“ hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 15.400 Frauen in Schwangerschaftskonflikten beraten. In diesem Jahr sind es bereits mehr als 3.300 Frauen.

Reaktion auf Gießener Abtreibungsärztin Hänel

Die Plakataktion war auch eine Reaktion auf die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Im November 2017 war sie vom Amtsgericht Gießen und später auch in weiteren Instanzen wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Aufgrund einer von ihr mit angestoßenen Kampagne war der Paragraf 219a überarbeitet worden. Aktuell sorgt Hänel weiter für Schlagzeilen. So erklärte sie gegenüber dem Hessischen Rundfunk, dass Frauen, die ungewollt schwanger sind, aufgrund von geschlossenen und überlasteten Arztpraxen in der Corona-Krise verstärkt selbstmordgefährdet seien.