05.12.2008
Resolution zur Religionsfreiheit und Solidarität mit der verfolgten Kirche
Weltweiten Evangelischen Allianz für Religionsfreiheit aller Menschen
Resolution zur Religionsfreiheit und Solidarität mit der verfolgten Kirche
Weltweiten Evangelischen Allianz für Religionsfreiheit aller Menschen
1. Die zwölfte Vollversammlung der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA) bekräftigt das langjährige Engagement der WEA für Religionsfreiheit für alle Menschen. Dies war eines der Motive für die Gründung der Evangelischen Allianz im Jahre 1846. Als WEA wollen wir weiterhin für verfolgte Christen und Anhänger anderer Religionen vor den Regierungen eintreten, entsprechend dem Vorbild der ersten Delegationen der Evangelischen Allianz im 19. Jahrhundert, die u.a. beim türkischen Sultan und beim russischen Zar in Sachen Religionsfreiheit vorstellig wurden. Dies kommt jetzt durch die Arbeit der Kommission für Religionsfreiheit der WEA, ihres Goodwill-Botschafters und des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit zum Ausdruck.
2. Die diesbezügliche Arbeit der WEA basiert auf der Heiligen Schrift, aus der hervorgeht, dass jeder Mensch nach dem Bilde Gottes geschaffen ist und daher eine unauslöschliche Würde besitzt.
3. Die WEA bekräftigt daher die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht werden, besonders anlässlich des 60. Jahrestages dieser Erklärung.
4. Die WEA steht für die Freiheit ein, irgendeine oder gar keine Religion auszuüben, wie sie in den entsprechenden Deklarationen der Vereinten Nationen festgelegt wurde. Das Recht auf Religionsfreiheit ist unteilbar und kann nicht allein von einer bestimmten Gruppe unter Ausschluss anderer in Anspruch genommen werden.
5. Die WEA möchte daher mit allen zusammenarbeiten, die ihre Ziele zur Unterstützung der Religionsfreiheit teilen, ganz gleich, ob es sich um politische Kräfte oder um Vertreter anderer Religionen oder Religionslose handelt. Die WEA bekräftigt die Absicht der Christen, mit Anhängern anderer Religionen und mit Menschen ohne Religionszugehörigkeit friedlich zusammenzuleben und mit ihnen zum gemeinsamen Wohl und für Versöhnung zusammenzuarbeiten.
6. Die WEA differenziert zwischen dem Eintreten für die Rechte von Anhängern anderer Religionen oder Menschen ohne Religionszugehörigkeit und dem Gutheißen ihrer Wahrheitsansprüche. Es ist möglich, für die Freiheit anderer einzutreten ohne deren Glaubensüberzeugung für wahr zu halten oder zu teilen.
7. Die WEA nimmt den Befehl der Heiligen Schrift, den Verfolgten zur Seite zu stehen, ernst. Wenn ein Teil des Leibes Christi leidet, leiden wir mit ihnen, da wir uns als Teil der weltweiten Gemeinschaft der Christen sehen.
8. Mit großer Besorgnis stellt die WEA eine weltweite Zunahme der Christenverfolgung fest. Wir haben in unserer Vollversammlung Berichte aus erster Hand gehört, wonach in Indien Christen getötet und Kirchen verbrannt werden, christliche Minderheiten aus dem Irak vertrieben werden, sowie zahlreiche weitere Berichte über schwere, gewalttätige Verfolgung andernorts. Wir weinen mit unseren Brüdern und Schwestern und beten mit ihnen und für sie, dass der Heilige Geist sie trösten und in ihrem Zeugnis stärken möge. Nach dem Vorbild unseres Herrn Jesus Christus beten wir für die Verfolger, dass Gott ihnen vergeben möge.
9. Die Mitgliedsallianzen, die an dieser Vollversammlung teilnahmen, rufen daher alle Kirchen weltweit auf, regelmäßig, besonders in ihren Sonntagsgottesdiensten, im Gebet für die verfolgte Kirche einzustehen. Außerdem laden wir sie ein, am Weltweiten Gebetstag für verfolgte Christen und ähnlichen Initiativen teilzunehmen. Wir rufen alle Kirchen dazu auf, eine biblische Theologie der Verfolgung zu vertiefen und zu lehren, als Anwälte der verfolgten Kirchen aktiv zu werden und für den Frieden der Christen untereinander und mit Anhängern anderer Religionen und mit Religionslosen einzutreten.
10. Wir appellieren an die Anhänger anderer Religionen und die Menschen ohne Religionszugehörigkeit, gemeinsam mit uns auf die Beseitigung religiöser Verfolgung hinzuarbeiten und denjenigen in ihren Gemeinschaften Einhalt zu gebieten, die diskriminierende und gewalttätige Akte begehen.
11. Wir rufen die Medien auf, unvoreingenommen über die weltweite religiöse Verfolgung zu berichten. Wir rufen sie auf, diese massive, weit verbreitete Verletzung der Menschenrechte mit der gleichen Ernsthaftigkeit zu behandeln wie andere Menschenrechtsverletzungen. Wir rufen die Medien auf, sich nicht für Falschinformationen und Diffamierung religiöser Minderheiten missbrauchen zu lassen.
12. Wir danken allen Regierungen, die die Religionsfreiheit in ihren eigenen Ländern geschützt oder verbessert haben oder ihren Einfluss auf andere Länder dahingehend geltend gemacht haben.
13. Wir rufen die Vereinten Nationen, andere internationale Organisationen und alle Regierungen auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um solche brutalen Verletzungen der fundamentalen Menschenrechte, die eine Übertretung der Internationalen Menschenrechtserklärung und anderer internationaler Vereinbarungen bedeuten, zu beenden.
14. Wir rufen besonders die Vereinten Nationen und den UN Menschenrechtsrat dringend auf, jedem Versuch zu widerstehen, das Recht auf Religionswechsel, wie in Artikel 18 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung niedergelegt, zu schwächen oder zu verwässern.
Beschluss der Delegierten der Vollversammlung der Weltweiten Evangelischen Allianz in Pattaya, Thailand, vom 30. Oktober 2008.