19.06.2006

Evangelische Allianz kritisiert Elterngeld

Steeb: Mehrjähriges Familiengehalt sollte Elternarbeit fördern<br />

Evangelische Allianz kritisiert Elterngeld

Steeb: Mehrjähriges Familiengehalt sollte Elternarbeit fördern

H o h e n h a s l a c h (idea) – Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld stößt bei der Deutschen Evangelischen Allianz auf Kritik. Die vorgesehene Lohnersatzleistung signalisiere eine „Berufsausfallzeit" wie im Falle des Krankengeldes und bedeute nicht die notwendige Anerkennung der Familien- und Erziehungstätigkeit, sagte Allianz-Generalsekretär Hartmut Steeb (Stuttgart) am 18. Juni in Hohenhaslach bei Stuttgart. Die Dachorganisation von rund 1,3 Millionen Evangelikalen in Landes- und Freikirchen fordert in ihrem familienpolitischen Programm ein mehrjähriges Familiengehalt, damit Eltern selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder allein erziehen oder fremde Institutionen damit beauftragen wollen. Das Elterngeld diskriminiere traditionelle Familien, bei denen ein Elternteil seine volle Arbeitskraft für die Kinder einsetzt, erklärte Steeb. Besonders ungerecht sei, daß es auch für ein zweites, drittes oder viertes Kind nur eine Mindestförderung gebe, obwohl diese Familien die stärkste Leistung für die Generationenfolge erbrächten. Steeb vermutet, daß das Elterngeld bei Doppelverdienern nicht die Lust auf Kinder erhöht. Die Staffelung je nach bisherigem Gehalt werde eher bewirken, daß Paare erst dann Kinder habe wollen, wenn die „Höchstprämie“ von 1.800 Euro fällig ist. Während der Ausbildungs- und Studienzeit und für Berufsanfänger seien 300 Euro Elterngeld ebenfalls unattraktiv.

Kindergeld am tatsächlichen Bedarf von Kindern ausrichten

Laut Steeb plädiert die Allianz für die Ausrichtung des Kindergeldes am tatsächlichen Bedarf von Kindern. Das wären heute monatlich mindestens 350 Euro. Dieses Geld sollte an die Eltern gezahlt werden. Mütter oder Väter, die um der Kinder willen mehrere Jahre auf eigene außerhäusliche Berufsarbeit verzichten, brauchten anstelle eines auf maximal 14 Monate befristeten Elterngeldes ein sozialpflichtiges Familiengehalt. Dieses gewährleiste zugleich die Rentenabsicherung. Der bisher als „Wiedereinstieg“ in den Beruf bezeichnete Abschied von der hauptamtlichen Familientätigkeit werde dann zu einem normalen Berufswechsel.