27.04.2020

Wenn Gesetze nicht mehr gelten sollen: Abtreibungen in Corona-Zeiten

Ein Kommentar von Uwe Heimowski

Am 21. April hat die Fraktion „Die Linke“ diesen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht: „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche absichern.“ Wem die Terminologie nicht vertraut ist: Die Formulierung „reproduktive Rechte“ ist ein schönfärberisch angestrichener Kampfbegriff. Im Kern geht es gerade nicht um ein Recht auf Fortpflanzung (Reproduktion), sondern um ein Menschenrecht auf Familienplanung, inklusive dem Recht auf Abtreibung.

Es gibt kein „reproduktives Recht“ auf Abtreibung

Das Lebensrecht der Ungeborenen ist durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte weltweit und in Deutschland durch Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt, wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt hat: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch wenn Corona unsere Sinne vernebeln mag: In Deutschland gibt es kein „reproduktives Recht“ auf Abtreibung, das geschützt werden müsste.

Was Cornelia Möhring (Die Linke) schreibt

Wie weit die tatsächliche Gesetzeslage angesichts der eigenen Ideologie in den Hintergrund rücken kann, zeigt die Abgeordnete Cornelia Möhring. Sie schreibt auf ihrer Internetseite: „Wer in Deutschland eine ungewollte Schwangerschaft beenden will, muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei ist. Geregelt ist das im §218a Strafgesetzbuch. Schwangere wissen aber selbst am besten, ob sie Unterstützung bei der Entscheidungsfindung brauchen.“

Dieser Antrag darf nicht mehrheitsfähig sein

 

Quelle;idea