19.12.2019

Deutschland: Konversionstherapien: Überarbeiteter Gesetzentwurf stößt auch auf Kritik

Kabinett verabschiedete Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn

Berlin (idea) – Auch ein neuer Gesetzentwurf zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien für Homosexuelle, den das Bundeskabinett am 18. Dezember verabschiedet hat, stößt auf Kritik. Nach der Vorlage sollen medizinische Interventionen, die die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken, bei Minderjährigen generell verboten werden. Bei Volljährigen dürfen sie nur angewendet werden, wenn eine freie Einwilligung vorliegt. Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Bußgeld. Außerdem soll das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen verboten werden. Bei Minderjährigen soll das Verbot auch nichtöffentliches Werben, Anbieten und Vermitteln umfassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im November bereits einen ersten Entwurf für das geplante Gesetz vorgelegt. Er war für die Verabschiedung im Kabinett überarbeitet worden. Der Beauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz der Bundesregierung und des Bundestages, Uwe Heimowski, sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, der jetzt verabschiedete Text enthalte durchaus einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf, den Spahn im November veröffentlicht hatte. So werde unter anderem in den Erläuterungen zum Gesetzestext jetzt klargestellt, dass seelsorgerliche Gespräche nicht unter das Verbot fallen sollten. Problematisch sei aber, dass der Gesetzestext weiterhin einige unklare Rechtsbegriffe enthalte. Außerdem kritisierte Heimowski, dass in den neuen Entwurf auch Transsexuelle einbezogen werden. Die Begleitung und Behandlung von Transsexuellen sei eine eigenes, diffiziles Problem, dass mit den sogenannten Konversionstherapien für Homosexuelle nichts zu tun habe. Der Vorsitzende des Bibelbundes, Michael Kotsch (Detmold), erklärte in einer Pressemitteilung, das geplante Gesetz werde „linken und grünen Aktivisten ein Werkzeug in die Hand geben, strafrechtlich gegen evangelikale Christen und Gemeinden vorzugehen“. Wer es wage, einen homo- oder transsexuell empfindenden Menschen, der nach Veränderung suche, seelsorgerlich zu begleiten, gelte nach dem Gesetzentwurf künftig als Straftäter. „Diese im höchsten Maße intolerante Gesetzgebung muss wohl als Anfang einer staatlich initiierten Diskriminierung evangelikaler Christen gewertet werden“, so Kotsch.