12.07.2010

Kritik am BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik

Die Auffassung des BGH, dem Embryonenschutzgesetz sei ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik nicht zu entnehmen, erscheint unverständlich.

Kritik am BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik

Die Auffassung des BGH, dem Embryonenschutzgesetz sei ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik nicht zu entnehmen, erscheint unverständlich.

Köln, 7. Juli 2010. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Bernward Büchner wie folgt Stellung: Die Auffassung des BGH, dem Embryonenschutzgesetz sei ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht zu entnehmen, erscheint unverständlich. Denn das Gesetz verbietet die künstliche Befruchtung zu einem anderen Zweck als der Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die künstliche Erzeugung eines Embryos, um ihn je nach Ergebnis zu verwerfen, erfolgt zu einem anderen Zweck

Wenn der BGH dies anders sieht, gebieten es die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos sowie das Verbot der Diskriminierung Behinderter, dass der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit der PID nun eindeutig ausschließt. Nur so können die verheerenden Folgen dieses BGH-Urteils für das Bewusstsein in unserer Gesellschaft in Bezug auf Menschen mit Behinderungen abgewendet werden. Die Tötung embryonaler Menschen aus eugenischen Gründen, die als Schwangerschaftsabbruch gesetzlich ausgeschlossen sein soll, darf der Rechtsstaat unseres Grundgesetzes auch in vitro nicht erlauben.