03.06.2003

Evangelische Allianz gegen das islamische Kopftuch im Klassenzimmer

Die EKD hat keine Einwände

Evangelische Allianz gegen das islamische Kopftuch im Klassenzimmer

Die EKD hat keine Einwände

D ü s s e l d o r f / S t u t t g a r t (idea) - Die Frage, ob moslemische Lehrerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen dürfen, wird von Protestanten unterschiedlich beantwortet. Während der EKD-Ratsvorsitzende, Manfred Kock (Köln), keine Einwände hat, fordert die Deutsche Evangelische Allianz, das Kopftuch in öffentlichen Schulen zu verbieten. Als Werbung für den Islam habe es dort nichts zu suchen, sagte Generalsekretär Hartmut Steeb (Stuttgart) gegenüber idea. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) berät zur Zeit über die Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg, das die Frau wegen ihres Kopftuches nicht einstellte. Das höchste deutsche Gericht hatte die Schulen vor einigen Jahren zu religiöser Neutralität verpflichtet. Wenn das BVG sogar Kreuze in Klassenzimmern für unzumutbar halte, müsse dies erst recht für islamische Kopftücher gelten, so Steeb. Viele moslemische Frauen betrachteten das Kleidungsstück als Zeichen für den Vorrang des Islam vor anderen Religionen. Der Staat könne auch nicht hinnehmen, daß Pädagogen mit ihrer Kleidung öffentlich gegen die Schulgesetze demonstrierten, die verlangten, Kinder “in christlicher Verantwortung� zu erziehen. Dagegen ist Kock der Auffassung, daß äußere Erkennungsmerkmale religiöser Bekenntnisse in der Schule das Verständnis für andere Kulturen erleichterten. Nichtmoslems sollten das Kopftuch nicht als Nötigung auffassen, sagte Kock beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin.

Auch Moslems sind uneins - Zentralrat befürchtet Berufsverbot

Das Kopftuchtragen in öffentlichen Schulen wird auch von Moslems gegensätzlich beurteilt. Nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten und bekennenden Muslimin Lale Akgün (SPD) garantiert das Verbot die vom Staat geforderte weltanschauliche Neutralität an Schulen. Für den Zentralrat der Muslime hingegen stellt das Kopftuch keine Verletzung des Neutralitätsgebots dar. Moslemische Frauen seien zum Tragen dieses Kleidungsstücks verpflichtet. Ein Verbot bedeute eine massive Einschränkung des Rechts auf freie Religionsausübung und komme einem Berufsverbot für Lehrerinnen gleich, stellte der Vorsitzende, Nadeem Elyas (Eschweiler), in einer Pressemitteilung fest.