21.02.2001

Zur Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz zur Eintragung von Lebenspartnerschaften äußert sich Hartmut Steeb, der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz

Im gestrigen Interview der süddeutschen Sonntagszeitung „Sonntag aktuell“ gestand der Bundeskanzler, dass Bundespräsident Rau mehr Bibelworte zitieren könne. Umso enttäuschender ist, dass sich der Bundespräsident mit seiner Unterzeichnung unter dieses verheerende Gesetz nicht an die glasklaren biblischen Wegmarkierungen gehalten hat sondern der opportunistischen Gesetzgebung gefolgt ist. Mindestens aus drei Gründen hätte er nämlich seine Unterschrift versagen müssen:
1. Das Lebenspartnerschaftsgesetz stört empfindlich die gesellschaftliche Wertsetzung, wonach die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Dieser „besondere Schutz“ wird durch die Gleichstellung von Nicht-Ehe weiter dezimiert.
2. Das Gesetz ist für sich nicht lebensfähig. Es ist ja auch dem Bundespräsidenten bekannt, dass nur wegen der nicht ausreichenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat aus einem zusammengehörigen Gesetz zwei Gesetze gemacht wurden. Das ist eine unzulässige Umgehung des Verfassungsorgangs Bundesrat.
3. Am schlimmsten wiegt aber die Verletzung des Amtseids, wonach der Bundespräsident dem „Wohle des deutschen Volkes“ verpflichtet ist und „seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ soll. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaft schadet dem Volk, weil es die unheilvolle Gleichgeschlechtlichkeit in den Rang der Normalität rügt. Das führt zu Fehlorientierungen nicht nur, aber vor allem auch junger Menschen in ihren Entwicklungen der Persönlichkeitsreife.
Nach der Unterschrift des Bundespräsident bleibt zu hoffen, dass die Opposition und einige Länderregierung ohne Zögern das Verfassungsgericht anrufen und bis zur Entscheidung in der Hauptsache die aufschiebende Wirkung des Gesetzesvollzugs beantragen.