17.07.2010

Russland - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt Existenzrecht religiöser Minderheiten

Sowohl die katholische Pfarre des armenischen Ritus in Moskau als auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas haben in letzter Zeit durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine wichtige Bestätigung ihres Rechts auf Existenz erfahren. Diese Urteile sind für alle religiösen Minderheiten von Bedeutung. In dem Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass die Gemeinschaft Familien zerstört und die Rechte der Staatsbürge beschneidet. Diese auch gegen andere religiöse Minderheiten eingesetzten Argumente wurden benutzt, um die Gemeinschaft in Moskau zu verbieten. In einer getrennten Entwicklung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Weigerung der Stadtgemeinde Moskau, die armenisch katholische Pfarre zu registrieren, für illegal. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Urteile etwas an der Situation der betroffenen Gemeinschaften und anderer religiöser Minderheiten ändern.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz