Patientenverfügung – am besten ohne Gesetz?
Evangelische Allianz und katholische Kirche lehnen Entwürfe ab
B e r l i n (idea) – Bei Kirchen, Ärzten und Politikern wächst die Skepsis, ob eine gesetzliche Regelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen sinnvoll ist. In solchen Dokumenten kann man festlegen, wie in einer Grenzsituation medizinisch verfahren werden soll, wenn man nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Es geht etwa um den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Im Bundestag stehen drei Entwürfe zur Diskussion. Nach dem Vorschlag des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der von gut 200 der 612 Parlamentarier unterstützt wird, soll der schriftlich festgehaltene Wille eines Patienten unbedingt befolgt werden, unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Der Entwurf von Wolfgang Bosbach (CDU), Katrin Göring-Eckhardt (Bündnis 90/Die Grünen), Rene Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP) sieht eine Stufenregelung vor: Eine Patientenverfügung soll nur verbindlich sein, wenn eine Krankheit unheilbar ist und direkt zum Tod führt. Soll die Patientenverfügung auch in anderen Fällen gelten, muss der Patient vorher von einem Arzt in Anwesenheit eines Notars aufgeklärt werden. Zudem verliert die Verfügung nach fünf Jahren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht nach erneuter ärztlicher Beratung schriftlich bestätigt wird. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten Wolfgang Zöller (CSU), Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke) sollen Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich sein. Allerdings sollen Arzt und Betreuer des Patienten in jedem Einzelfall beraten, ob der schriftlich festgehaltene Wille mit dem aktuellen Zustand übereinstimmt. Im Zweifel soll ein Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Allianz: Sterben in Gottes Hand legen
Wie der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), gegenüber idea sagte, halte er alle drei Entwürfe für problematisch. So sei es schwierig, in guten Zeiten zu entscheiden, was in schlechten werden soll. Außerdem sollte man das Sterben in Gottes Hand legen. Der Mensch habe sich nicht für das Leben entschieden, sondern sei von Gott damit beschenkt worden. Der Leiter des Katholischen Büros bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten (Berlin), äußerte sich gegenüber idea ebenfalls kritisch. Derzeit trage kein Entwurf den Bedenken der Kirche Rechnung. Knackpunkt ist die „Reichweite“ von Patientenverfügungen. Laut Jüsten ist es nicht akzeptabel, wenn die in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betroffenen gelten sollen. Die lange Diskussion verdeutliche, wie problematisch eine gesetzliche Regelung sei. Jüsten: „Ich halte daher den Vorschlag einzelner Parlamentarier für bedenkenswert, nochmals zu überprüfen, ob die bestehende Gesetzeslage nicht ausreichend ist.“ Die EKD will sich nach ihrer nächsten Ratssitzung im Dezember zu den Gesetzesentwürfen äußern.
CDU-Generalsekretär: Kein Entwurf überzeugt
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat sich dafür ausgesprochen, keinem der drei Gesetzesentwürfe zuzustimmen. „Je mehr ich mich persönlich damit beschäftige, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass es am Ende besser wäre, überhaupt keine gesetzliche Regelung zu treffen“, sagte er in der Zeitung „Rheinische Post“. Auch von der Ärzteschaft kommt Kritik. Der langjährige Vorsitzende des Marburger Bundes und Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery (Hamburger), sprach sich im Hamburger Abendblatt zwar für Patientenverfügungen, aber gegen ein Gesetz aus: „Man kann nicht alle Prozesse des Lebens und Sterbens in gesetzliche Schablonen pressen.“ Der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe (Düren) ist der Ansicht, dass die Patientenverfügung bereits jetzt grundsätzlich verbindlich sei. Es sei illusorisch zu meinen, dass damit alle denkbaren Fälle abgedeckt werden könnten.

