Europäischer Gerichtshof: "Schritt in die richtige Richtung"
Für den Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, ist das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. Foto: medio.tv/Schauderna
Luxemburg/Kassel (idea) – Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein grundlegendes Urteil zur Stammzellenforschung gefällt: Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht für die Forschung patentiert werden.
Das Urteil gilt auch für Verfahren, mit denen diese Zellen gewonnen werden. Die Forschung ist umstritten, weil dafür Embryonen – also Menschen im kleinsten Stadium – getötet werden müssen. Andererseits versprechen sich befürwortende Mediziner von einer Therapie mit Stammzellen die Heilung schwerer Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes. In kirchlichen Kreisen wird das Luxemburger Urteil begrüßt. Die Richter entschieden, dass auch künstlich befruchtete Eizellen rechtlich Embryonen sind. Es verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde, wenn sie zu Forschungszwecken und zur Gewinnung von Stammzellen zerstört werden (Rechtssache C-34/10). „Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen“, hielten die Richter fest. Allerdings halten sie es für möglich, doch dann Patente dann zu erteilten, wenn die Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos eingesetzt werden, etwa im Fall von Missbildungen.
Befruchtete Stammzellen sind menschliches Leben
Für den Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein (Kassel), ist das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. Auch künstlich befruchtete Stammzellen seien Embryonen und somit vollwertiges und schützenswertes menschliches Leben, teilte er in einer Pressemitteilung mit. Das Gericht sehe richtig, dass eine nur auf wissenschaftliche Zwecke ausgerichtete Patentierung solcher Verfahren nicht möglich sei. Denn Sinn einer Patentierung sei es, die Forschungsergebnisse kommerziell und industriell zu verwerteten. Nicht alles, was medizinisch oder technisch möglich sei, müsse auch umgesetzt werden. Hier seien vom biblisch-christlichen Menschenbild her deutliche Vorbehalte zu formulieren. Das Leben sei ein Geschenk Gottes, das eigenmächtiger oder fremder Verfügung entzogen sei und geschützt werden müsse.
Hartmut Steeb: Legalisierung der Stammzelleneinfuhr rückgängig machen
Auch der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), begrüßte das Urteil „mit großer Freude“. Es sei für die Zukunft der Gesellschaft in Europa „von eminenter Wichtigkeit“: „Mit der Tötung menschliches Lebens darf nicht auch noch Geld verdient werden.“ Steeb erinnert in seiner Stellungnahme gegenüber idea an die Bundestagsentscheidung von 2001, die Einfuhr von Stammzellen zu legalisieren. Er hält demgegenüber fest: „Das mag legalisiert worden sein. Legitim ist es nie, menschliches Leben zu zerstören.“ Nun sei er gespannt, „ob der deutsche Gesetzgeber in der Lage ist, offensichtlich menschenunwürdige Entscheidungen zu korrigieren.“
Patentstreit zwischen Bonner Forscher und Greenpeace
Hintergrund des Urteils ist ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Neurobiologen Prof. Oliver Brüstle (Bonn). Er ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Sie werden zur Behandlung von Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose erprobt. Diese Vorläuferzellen stellt Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Greenpeace hatte wegen ethischer Bedenken gegen die Patente geklagt.




