Geschäftsordnung
der Mitgliederversammlung (im nachfolgenden Hauptvorstand genannt) und weiterer Organe der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA)
A. Der Hauptvorstand (HV)
I. Aufgaben
Der HV ist, zugleich als Mitgliederversammlung, das oberste Leitungsgremium der DEA. Es verantwortet die gesamte Durchführung und Entfaltung der Arbeit in unserem Land. Die Mitglieder des HV wissen sich vor Christus in ihrer Zusammenarbeit füreinander und gegenüber allen berufenen Mitarbeitern verpflichtet. Die Aufgaben sind insbesondere:
1.1
Behandlung von Schwerpunktthemen und Austausch über Fragen, die die Evangelische Allianz in Deutschland bewegen müssen. Dabei wird die Grundlinie der Arbeit der Deutschen Evangelischen Allianz durch Beschlüsse und ggf. auch öffentliche Erklärungen festgelegt.
1.2
Satzungsgemäße Aufgaben
1.2.1
Die Bestellung des 1. und 2. Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Generalsekretärs sowie der anderen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes. Sie werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
1.2.2
Beschluss über den Wirtschaftsplan und den Rechnungsbericht.
1.2.3
Die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstands.
1.2.4
Die Bildung von Arbeitskreisen und Ausschüssen, soweit sie nicht durch § 6 Ziff. 3 der Satzung durch den Geschäftsführenden Vorstand als beratende Ausschüsse berufen werden.
1.3.
Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der Europäischen Evangelischen Allianz und in der Weltweiten Evangelischen Allianz.
II. Arbeitsweise
- In der Regel tritt der HV ein- bis zweimal im Jahr zu mindestens zweitägigen Sitzungen zusammen. Die Termine werden mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt, um die Teilnahme aller Mitglieder zu ermöglichen. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen durch den Generalsekretär in Abstimmung mit dem Vorsitzenden. Sie haben schriftlich und so rechtzeitig zu erfolgen, dass 14 Tage vor Sitzungsbeginn die Tagesordnung und evtl. Tagungsunterlagen vorliegen.
- Bei besonders dringenden Anlässen werden auf Beschluss des GV bzw. auf Wunsch von mindestens 1/3 der HV-Mitglieder durch den Vorsitzenden außerordentliche HV-Sitzungen einberufen. In diesem Fall muss so früh wie möglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Termin, unter Beifügung der Tagesordnung, eingeladen werden.
- Zur Erledigung besonderer Aufgaben bzw. zur Vorbereitung besonderer Entscheidungen kann der HV von Fall zu Fall beratende oder beschließende Ausschüsse einsetzen, die – je nach Bedarf – ein oder mehrere Male zwischen den HV-Sitzungen zusammentreten.
Die Mitglieder der Ausschüsse werden auf die Dauer von jeweils 6 Jahren durch den GV berufen (soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes beschlossen wird, wie z.B. beim Jugendarbeitskreis). Wiederberufungen sind auch nach dem Ausscheiden aus dem HV möglich.
Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden Ausschusssitzungen vom Generalsekretär mindestens vier Wochen vor dem Termin einberufen. Der Vorsitzende des HV und der Generalsekretär sind grundsätzlich zu allen Ausschusssitzungen einzuladen, ohne zur Teilnahme verpflichtet zu sein. Zur Mitarbeit in Ausschüssen können auch Nicht-HV-Mitglieder durch den HV oder GV berufen werden.
Es bestehen folgende ständige Ausschüsse:- die aus Mitgliedern des GV gebildete Gesellschafterversammlung der Evangelischen Allianzhaus Bad Blankenburg gGmbH;
- Aufsichtsrat der Evangelischen Allianzhaus Bad Blankenburg gGmbH;
- Finanzausschuss im Hinblick auf die Verwaltung der finanziellen Mittel und die Vorbereitung der Vorlagen für GV und HV;
- Konferenzausschuss für die Vorbereitung und Durchführung der Allianzkonferenz;
- Jugendarbeitskreis;
- Arbeitskreis für Migration und Integration;
- Arbeitskreis Gebet;
- Arbeitskreis Islam;
- Arbeitskreis Kinder in Kirche und Gesellschaft;
- Arbeitskreis Micha-Initiative;
- Arbeitskreis Politik;
- Arbeitskreis „Religionsfreiheit – Menschenrechte – Einsatz für verfolgte Christen“.
- Arbeitskreis Seelsorge;
- Arbeitskreis Soldaten;
- Prüfungsausschuss zur Erteilung des Spenden-Prüfzertifikats;
- Alle Sitzungen des HV und seiner Ausschüsse sollen durch im Voraus versandte Unterlagen so gut wie möglich vorbereitet werden.
Ebenso sollen Anträge zur Tagesordnung von HV-Mitgliedern sechs Wochen vor der Sitzung schriftlich begründet an die Geschäftsstelle gesandt werden. - Über Anträge, die außerhalb dieser Frist eingebracht werden, entscheidet der HV in seiner Sitzung.
- Von allen Sitzungen des HV und seinen Ausschüssen werden Ergebnisprotokolle angefertigt, die innerhalb von 6 Wochen allen Teilnehmern zugesandt werden. Dabei gilt das im Voraus versandte Vorbereitungsmaterial als zum Protokoll gehörig.
- Über die Ausführung der Beschlüsse besteht Rechenschaftspflicht.
- Die Sitzungen des HV sind nicht öffentlich.
III. Zusammensetzung und Berufung
- Die Mitglieder des HV werden auf die Dauer von 6 Jahren berufen. Das Nähere regelt die Wahlordnung.
- Wird der Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft gestellt, so bedarf es dazu einer auf der Tagesordnung im Voraus bekanntgegebenen vorausgehenden Aussprache im HV.
B. Der Geschäftsführende Vorstand (GV)
I. Aufgaben
- Bearbeitung und Veröffentlichung des Programms der jährlichen Allianzgebetswoche und deren Auswertung.
- Planung und Durchführung der jährlichen Konferenz der DEA in Bad Blankenburg.
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der gesamtdeutschen und regionalen Allianztage.
- Förderung der Arbeit örtlicher und regionaler Allianzkreise.
- Begleitung der Arbeit des Evangelischen Allianzhauses.
- Begleitung der Arbeit der selbständigen mit dem Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz verbundenen Werke:
- Arbeitsgemeinschaft Biblische Frauenarbeit
- Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen
- Arbeitskreis für evangelikale Missiologie
- Arbeitskreis für evangelikale Theologie
- Christival
- Christliche Fachkräfte International
- Christlicher Medienverbund KEP
- Evangeliums-Rundfunk
- Hilfe für Brüder
- idea
- Institut für Islamfragen
- Lausanner Bewegung Deutschland
- Pavillon der Hoffnung
- ProChrist
- Ring Missionarischer Jugendbewegungen
- SPRING
II. Arbeitsweise
- Der GV bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben der in der Satzung und in der Geschäftsordnung vorgesehenen beschließenden und beratenden Ausschüsse für die Beratung, Bearbeitung und Beschlußfassung in Einzelfragen insbesondere
- der aus den Mitgliedern des GV gebildeten Gesellschafterversammlung der Evangelischen Allianzhaus gGmbH;
- des Aufsichtsrates der Evangelischen Allianzhaus Bad Blankenburg gGmbH;
- des Konferenzausschusses für die Vorbereitung und Durchführung der Allianzkonferenz;
- des Finanzausschusses im Hinblick auf die Verwaltung der finanziellen Mittel und die Vorbereitung der Vorlagen für GV und HV; über die Mittelbewirtschaftung im Rahmen des Finanzplans entscheiden Schatzmeister und Generalsekretär nach Absprache. Über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von mehr als 5.000 € in einzelnen Positionen bedürfen zuvor einer Entscheidung des Finanzausschusses;
- des Jugendarbeitskreises im Hinblick auf die Jugendarbeit; der Jugendarbeitskreis arbeitet im Rahmen einer eigenen Geschäftsordnung, die der Zustimmung des GV bedarf;
- Arbeitskreis für Migration und Integration;
- Arbeitskreis Gebet;
- Arbeitskreis Islam;
- Arbeitskreis Kinder in Kirche und Gesellschaft;
- Arbeitskreis Micha-Initiative;
- Arbeitskreis Politik;
- Arbeitskreis Religionsfreiheit – Menschenrechte – verfolgte Christen;
- Arbeitskreis Seelsorge;
- Arbeitskreis Soldaten;
- Prüfungsausschusses zur Erteilung des Spenden-Prüfzertifikats;
- Der GV trifft sich in der Regel fünfmal jährlich zu ganztägigen Sitzungen.
- Für die Einladungen und Vorbereitung der GV-Sitzungen und die Protokollführung gilt das gleiche wie für die HV-Sitzungen.
- Zu den Beratungen des GV können zu einzelnen Tagesordnungspunkte andere Mitglieder des HV und darüber hinaus sachkundige Personen eingeladen werden.
III. Zusammensetzung und Berufung
Er setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär. Daneben werden aus der Mitte der Mitgliederversammlung bis zu fünf weitere Mitglieder gewählt. Das Nähere bestimmt die Wahlordnung.
IV. Funktionen der GV-Mitglieder
- Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Generalsekretär, der Schatzmeister und ein weiteres Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands. Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der Generalsekretär gemeinsam oder je mit einem anderen Mitglied des Vorstandes im Sinne von § 26 BGB.
- Der Vorsitzende repräsentiert in Verbindung mit dem Generalsekretär die DEA nach innen und außen.
- Er leitet die GV- und HV-Sitzungen. Er kann diese Aufgaben an andere Mitglieder delegieren.
- Er leitet in Verbindung mit den anderen Mitgliedern des GV, insbesondere dem Generalsekretär und dem Vorsitzenden des Konferenzausschuss, die jährlichen Konferenzen der DEA.
- Er führt die Dienstaufsicht über die Tätigkeit des Generalsekretärs und der anderen hauptamtlichen Mitarbeiter, soweit sie Mitglieder im HV sind.
- Er führt den Generalsekretär, den Direktor des Allianzhauses und ggf. weitere hauptamtliche Mitarbeiter in ihre Ämter ein – soweit er dieses nicht dem Generalsekretär überträgt – und ist ihnen gegenüber der Vertreter des HV in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, zusammen mit dem Schatzmeister.
- Er wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch alle Mitglieder des GV unterstützt, insbesondere durch den 2. Vorsitzenden.
- Der 2. Vorsitzende berät und unterstützt den 1. Vorsitzenden. Er vertritt ihn im Verhinderungsfall in allen Aufgaben.
Der 1. Vorsitzende kann im Einvernehmen mit dem GV dem 2. Vorsitzenden regelmäßige Aufgabengebiete eigenverantwortlich übertragen. - Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Aufstellung und Durchführung des Etat. Er sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung, die ordnungsgemäße Prüfung durch einen bevollmächtigten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und legt dem HV die geprüfte Jahresrechnung vor.
- Der Generalsekretär:
Zur Förderung und Entfaltung der Arbeit der DEA geschieht die Arbeit des Generalsekretärs hauptamtlich. Er arbeitet im engen Kontakt mit dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem GV.
Seine Aufgaben im Einzelnen:- Vorbereitung der Sitzungen.
- Auswertung der Sitzungen durch Ausführung bzw. Überwachung der Ausführung sämtlicher Beschlüsse.
- Vorbereitung und Auswertung der jährlichen Allianzgebetswoche.
- Pflege und Entwicklung der Kontakte zur Evangelischen Allianz im ganzen Land durch Korrespondenz, Besuche von Vorstandssitzungen, besondere Allianzveranstaltungen, Glaubenskonferenzen u. a.
- Vorbereitung und in Verbindung mit dem 1. Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Konferenzausschusses die Leitung der jährlichen Allianzkonferenz.
- Kontaktpflege mit ausländischen evangelischen Allianzbewegungen zum Zwecke des Gedankenaustauschs, der wechselseitigen Ermutigung und Anregung und der Zusammenarbeit.
- Förderung der theologischen, missionarischen, publizistischen und diakonischen Arbeit gemäß den Zielen der DEA. Dies geschieht insbesondere durch die Koordinierung der selbständigen mit dem Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz verbundenen Werke und der überregional tätigen Werke auf der Basis der Evangelischen Allianz. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vertretung gemeinsamer Anliegen.
- Die Vertretung der DEA gegenüber Kirchen, Freikirchen, Gemeinschaftsverbänden sowie der verschiedenen christlichen Werke und gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere die Wahrnehmung laufender Arbeitskontakte.
- Leitung der Geschäftsstelle und Dienstaufsicht über die Angestellten der DEA, soweit sie nicht HV-Mitglieder sind.
- Er arbeitet mit dem Evangelischen Allianzhaus zusammen und hält Verbindung zu den vom HV eingesetzten Arbeitskreisen und Ausschüssen.
- Näheres wird durch eine vom GV zu erarbeitende und dem HV zum Beschluß vorzulegende Geschäftsverteilung zwischen dem Generalsekretär und den anderen hauptamtlichen Mitarbeitern geregelt.
C. Abstimmungsverfahren
Zur Beschlussfassung ist in den sämtlichen Gremien der DEA Einstimmigkeit anzustreben. Wird keine Einstimmigkeit erzielt, dann gilt die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Hauptvorstandsmitglieder anwesend ist.
Alle Personalentscheidungen müssen von mindestens 2/3 der Anwesenden getragen werden. Das Nähere regelt die Wahlordnung.
D. Verpflichtungen der HV-Mitglieder
Von jedem HV-Mitglied wird erwartet, dass es nach Möglichkeit an allen Sitzungen des HV teilnimmt. Aus diesem Grunde werden auch die Termine rechtzeitig im voraus von allen gemeinsam abgesprochen und beschlossen.
Sollte ein Mitglied an der Teilnahme verhindert sein, wird eine schriftliche oder telefonische Entschuldigung beim 1. Vorsitzenden oder beim Generalsekretär erwartet. Ist ein Mitglied wiederholte Male an der Teilnahme verhindert (außer wegen Krankheit) oder fehlt es wiederholt unentschuldigt, wird der Vorsitzende das betreffende Mitglied auf seine Pflichten als HV-Mitglied aufmerksam machen.
Von den Mitgliedern des HV wird weiter erwartet, daß sie jährlich an einer der Allianzkonferenzen teilnehmen und als Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Von jedem Mitglied wird erwartet, daß es dem Wunsch der Schwestern und Brüder auf Mitarbeit in einem oder mehreren Ausschüssen nach Möglichkeit entspricht.
Fassung vom 1. Oktober 2006

