Armenien: Problem um den Wehrersatzdienst
Wird die Regierung das Problem um den Wehrersatzdienst nach weiterem Urteil aus Strassburg endgültig lösen?
Am 10. Januar verfügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut, dass Armenien Kompensationszahlungen an zwei Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen leisten muss. Die beiden Zeugen Jehovas mussten wegen ihrer Wehrdienstverweigerung Haftstrafen verbüßen, wodurch ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt wurde. Dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vorangegangen sind zwei Gutachten über die im Jahr 2011 angestrebten Änderungen des Gesetzes über den Wehrersatzdienst, eines von der Venediger Kommission des Europarats und eines von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Sowohl die Venediger Kommission als auch die OSZE kritisierten, dass die Gesetzesentwürfe nicht weit genug gehen, um einen vollständig der zivilen Kontrolle unterliegenden Wehrersatzdienst einzuführen, der nicht durch seine Länge einer indirekten Bestrafung gleichkommt. Der derzeitige Wehrersatzdienst steht unter der Kontrolle des Militärs und ist daher für viele Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen unakzeptabel.
Der erst am 18. Januar ernannte stellvertretende Justizminister Ruben Melikyan erklärte gegenüber Forum 18, dass eine hochrangige Arbeitsgruppe der Regierung derzeit neue Änderungen des Gesetzes über den Wehrersatzdienst ausarbeitet, worin „die Ansichten der OSZE und der Venediger Kommission vollinhaltlich berücksichtigt werden“ Melikyan versicherte, dass diese Gesetzesänderungen noch in diesem Jahr verabschiedet und das Problem „für immer“ lösen würden, erklärte jedoch gleichzeitig, dass die derzeit in Haft befindlichen 57 Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht freigelassen werden könnten, bis das neue Gesetz verabschiedet ist, und dass bis dahin auch die Strafverfolgung weiterer Wehrdienstverweigerer nicht ausgesetzt werden könnte.
Es bleibt zu hoffen, dass die versprochenen Gesetzesänderungen im Sinne der Empfehlungen der OSZE und der Venediger Kommission die Probleme der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen tatsächlich ein für alle Mal lösen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Armenien bereits im Januar 2001 anlässlich des Beitritts zum Europarat formell zugesagt hat, „innerhalb von drei Jahren ab dem Beitritt [d.h. bis zum 25. Januar 2004] ein Gesetz über den Wehrersatzdienst in Übereinstimmung mit europäischen Standards zu verabschieden und bis dahin alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu begnadigen, die zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden oder in Strafkompanien dienen müssen, und ihnen zu gestatten, sobald das Gesetz über den Wehrersatzdienst in Kraft tritt, zu wählen, ob sie einen Militärdienst ohne Waffe oder einen Zivildienst ableisten wollen“. Das derzeit geltende Gesetz über den Wehrersatzdienst wurde 2003 verabschiedet und trat am 1. Juli 2004 in Kraft, doch es entspricht trotz der Änderungen der Jahre 2004 und 2006 nach wie vor nicht den Verpflichtungen Armeniens gegenüber dem Europarat, einen zivilen Wehrersatzdienst zu ermöglichen.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA



