Geschäftsordnung des Jugendarbeitskreises

I. Aufgaben

  1. Der Jugendarbeitskreis (JAK) fördert die Allianzgesinnung unter jungen Christen. Er gibt dazu sowohl den örtlichen Kreisen der Evangelischen Allianz als auch Jugendverbänden Anregungen.
  2. Der JAK erarbeitet Vorschläge zur jugendgemäßen Gestaltung der Allianzkonferenz in Bad Blankenburg und regionaler Allianzkonferenzen. Er trägt inhaltlich und organisatorisch die Verantwortung für Jugendveranstaltungen während der Bad Blankenburger Allianzkonferenz.
  3. Der JAK gibt Anregung zur jugendgemäßen Gestaltung der Allianzgebetswoche.
  4. Er bietet eine Konsultations- und Koordinierungsebene für jugendmissionarische Angelegenheiten und ist bereit, mit seinen Mitgliedern bei Projekten der missionarischen und diakonischen Jugendarbeit mitzuwirken.

II. Verbindung zum Hauptvorstand

  1. Der JAK versteht sich als Arbeitskreis des Hauptvorstandes für Jugendfragen. Er nimmt ihm gegenüber Verantwortung für alle die Jugend betreffenden Fragen wahr und bringt seinerseits entsprechende Impulse in den Hauptvorstand ein.
  2. Der Hauptvorstand hat die Möglichkeit, den JAK um die Erarbeitung von Vorlagen und Stellungnahmen zu jugendspezifischen Fragen zu bitten.
  3. Eine personelle Verzahnung zwischen dem Hauptvorstand und dem JAK ist erforderlich.
  4. Der Vorsitzende und der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz sind im Sinne der Geschäftsordnung des Hauptvorstandes zu den Sitzungen des JAK eingeladen.

III. Zusammensetzung, Berufung und Leitung

  1. Die Berufung in den JAK geschieht auf Vorschlag des JAK durch den Geschäftsführenden Vorstand.
  2. Die Berufung erfolgt jeweils für vier Jahre. Erneute Berufungen sind möglich.
  3. Der JAK beruft aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 
Stand: 27. November 1991