Kindererziehung im Islam

Normalerweise wünscht sich jedes muslimische Ehepaar Kinder. Sie sind für den Bestand der Ehe sehr wichtig und gelten als Zeichen einer guten Ehe. Der Koran sagt: „Vermögen und Söhne sind Schmuck des diesseitigen Lebens“ (Sure 18,46). Nach wie vor spielen Kinder auch für den Unterhalt der Familie und die Altersversorgung der Eltern eine wichtige Rolle.

Bekommt ein Ehepaar keine Kinder, lastet auf der Ehefrau enormer Druck, denn ihr wird dieser Umstand so gut wie immer angelastet. Sie wird daher Hilfe suchen – entweder bei einer Wunderheilerin und ihren magischen Praktiken, bei einer Wallfahrt zu einem Heiligtum, um dort Fruchtbarkeit zu erflehen, ein Gelübde zu leisten oder ein Opfer zu bringen oder auch bei der westlichen Medizin.

Wird ein Kind in eine muslimische Familie geboren, herrscht viel Freude, die noch größer ist, wenn das Neugeborene ein Junge ist. Die Geburt eines Jungen verbessert die Stellung und das Ansehen der jungen Ehefrau in der Familie ihres Mannes, insbesondere dann, wenn sie dort mit ihrem Ehemann lebt, wie es die Tradition vorschreibt. Dem Kind wird unmittelbar nach der Geburt das islamische Glaubensbekenntnis ins rechte Ohr gesprochen („Es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist sein Prophet“). Verschiedene magische Schutzpraktiken wie z.B. in die Kleidung eingenähte blaue Perlen oder dass das Neugeborene die ersten 40 Tage nicht außer Haus mitgenommen wird, sollen das Neugeborene vor dem gefürchteten „Bösen Blick“ schützen, denn noch immer werden Krankheit und die mancherorts in der islamischen Welt hohe Säuglingssterblichkeit vor allem auf die Wirkung des „Bösen Blicks“ zurückgeführt.

Religiöse Erziehung

Wer in eine muslimische Familie hineingeboren wurde, gilt als Muslim und wird als solcher behandelt. Es ist keine spätere „Bekehrung“, kein Bekenntnis oder eine ausdrückliche Erklärung des Kindes nötig, die etwa mit der christlichen Taufe oder der Konfirmation vergleichbar wären.

Muslime gehen davon aus, dass der Islam die ‚natürliche Religion‘ eines jeden Menschen sei. Nur wenn Kinder in einer nichtislamischen Umgebung aufwachsen, so meint man, wird das Wissen um diese natürliche Religion ‚verdunkelt‘ und sie werden zu Juden oder Christen ‚gemacht‘. In einer muslimischen Familie geht es also ‚nur‘ darum, den als Muslim Geborenen nun auch als Muslim aufwachsen zu lassen. Dazu gehört die – für traditionell geprägte Muslime selbstverständliche – religiöse Unterweisung des Kindes in der Familie und manchmal auch in der Koranschule.

Man geht davon aus, dass Säuglinge und Kleinkinder zunächst einmal ganz und gar ‚unschuldig‘ und ‚unwissend‘ sind und nichts Böses kennen und wollen. So haben sie in den ersten Lebensjahren (etwa bis zur Einschulung) viele Freiheiten, die bei einem Sohn später nur in gewissem Maß eingeschränkt werden.

Religiöse Erziehung geschieht indirekt dadurch, dass das Kind mit islamischen Festen und Feiertagen aufwächst, aber auch mit Speise- und Reinigungsvorschriften, mit detaillierten Auf-fassungen davon, was als erlaubt und verboten gilt, mit dem täglichen rituellen Gebet, dem Fasten im Monat Ramadan, mit den islamischen Ehe- und Familiengesetzen, mit den vielen magischen Praktiken, mit der Trennung der Geschlechter und den vom Islam vorgegebenen Moralauffassungen. Für den Sohn ist sein Beschneidungsfest sehr wichtig, durch das er in die Gemeinschaft der Männer aufgenommen und ein vollwertiges Mitglied der Religionsgemeinschaft der Muslime wird. Die Beschneidung kann schon einige Tage nach der Geburt erfolgen, wird jedoch häufiger zwischen dem vierten und siebten, spätestens jedoch bis zum zwölften Lebensjahr durchgeführt.

Der Sohn wird vom Vater und die Tochter von der Mutter religiös unterwiesen. Schritt für Schritt wird das Kind in die Glaubenspflichten („Die fünf Säulen“) des Islam eingeführt.

Praktizierte Religion

Dazu gehört vor allem das fünfmal täglich gesprochene rituelle Gebet mit seiner genau festgelegten Abfolge von Verbeugungen, Niederwerfungen und auf arabisch gesprochenen Koranversen und Gebetsteilen. Es geht dabei darum, das Gebet korrekt auf Arabisch auszuführen, nicht darum, die Bedeutung der einzelnen Worte zu verstehen. Dies ist bei der Mehrheit der Muslime ohnehin nicht der Fall, da nur eine Minderheit der etwa 1,3 Milliarden Muslime Arabisch als Muttersprache spricht.

Man geht davon aus, dass ein Kind etwa mit 7 Jahren mit dem rituellen Gebet beginnen sollte. Mit 10 Jahren sollte es das Gebet beherrschen und auch vollziehen – natürlich in Abhängigkeit davon, wie streng die Familie selbst der Gebetspflicht nachkommt. Die Befolgung der fünf Säulen des Islam und insbesondere die Einhaltung der Gebete gilt für Männer und Frauen als absolut verpflichtend. Das Gebet absichtlich zu versäumen, ist im Islam eine der schwersten Sünden überhaupt. Und so verlangen manche muslimischen Theologen, Kinder zur Not mit Schlägen zur Einhaltung der Gebetspflicht zu zwingen.

Auch in das 30-tägige Fasten im Monat Ramadan wird das Kind Schritt für Schritt eingeführt. Beim ersten Mal fastet es vielleicht nur zwei bis drei Tage, beim nächsten Mal eine Woche. Ungefähr mit der Pubertät sollte es die ganze Fastenzeit einhalten.

Besucht das Kind (frühestens ab etwa vier Jahren) die Koranschule, wird es dort vor allen Dingen den Koran durch ständiges Wiederholen auf Arabisch auswendig lernen. Die Bedeutung der Verse oder gar ihre Anwendung auf das tägliche Leben kommt dabei im allgemeinen kaum jemals zur Sprache. Die Aneignung des Korans gilt als Grundlage für alles spätere Lernen und steht daher im Mittelpunkt. Es kommt vor, dass Kinder schon nach etwa zwei bis drei Jahren Unterricht den gesamten Koran auswendig können, womit sie meist für ein theologisches Studium als prädestiniert gelten. Sie erhalten dann den Ehrentitel „Hafiz“ (etwa: „Bewahrer“). Noch heute ist dies die Voraussetzung zum Theologiestudium an der berühmtesten islamischen Universität, der al-Azhar in Kairo. In der westlichen Welt nehmen manche Muslime aus Furcht vor einem als negativ empfundenen westlich-freiheitlichen oder auch christlichen Einfluß die religiöse Erziehung ihrer Kinder recht ernst.

„Säkulare“ Schulbildung

In der Koranschule, aber auch in der ‚säkularen‘ Schule lernen Kinder in weiten Teilen der islamischen Welt vor allem durch Auswendiglernen und Wiederholen. Eigene Gedanken, Disku-tieren, Hinterfragen oder sogar das Ablehnen des Lernstoffs sind in aller Regel nicht gefragt.

Diese Lernmethode hat meines Erachtens ihre letzte Ursache im Gottes- und Menschenbild des Islam: Gott muß nach islamischer Auffassung nicht verstanden, sondern vor allem angebetet werden. Es geht nicht darum, seinen Willen, sein Handeln zu hinterfragen, eigenständig zu beurteilen oder zu diskutieren, sondern sich ihm und seinem Willen zu unterwerfen, die von Gott geforderten Pflichten einzuhalten und ihm Dank zu sagen für seine Wohltaten. Dem Menschen kommt es nicht zu, Gott und sein Wort, den Koran, in Frage zu stellen, kritische Gedanken dazu zu äußern oder zu überlegen, welche Anweisungen des Korans für heute in welcher Form gültig sein könnten und – noch abwegiger – welche nicht.

Vorbereitung auf das Leben als Mann oder Frau

Mädchen werden in der islamischen Welt früh auf ihre spätere Rolle als Hausfrau und Mutter hin erzogen. Sie übernehmen in aller Regel schon in jungen Jahren Haushaltspflichten und sind meist bereits vor der Pubertät in der Lage, die Mutter in den Aufgaben des Haushaltes zu vertreten. Dies hängt auch damit zusammen, dass Mädchen mit Eintritt der Pubertät zumindest im ländlichen Bereich prinzipiell als heiratsfähig gelten. Auch die Fürsorge für jüngere Geschwister als Vorbereitung auf die spätere Mutterrolle gehört für Mädchen zum Aufgabenfeld, das meist als selbstverständlicher betrachtet wird als der höhere Schulbesuch.

Jungen dagegen werden früh auf eine Identifizierung mit der Welt des Vaters in der Moschee, der Öffentlichkeit und seinem Beruf hin geprägt. Im Schulbesuch, der Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit, der Eigenverantwortlichkeit, sowie oft selbst in der medizinischen Versorgung genießen sie deutliche Privilegien vor ihren Schwestern, und zwar auch dann, wenn diese älter sind. Zwar gilt eine Frau prinzipiell vor Gott als gleichwertig, jedoch hat sie im Ehe- und Erbrecht, in Entscheidungsbefugnissen, in der Religionsausübung (durch rituelle Unreinheit und eingeschränkte Handlungsfähigkeit) und durch die streng-moralische Beurteilung ihres Lebenswandels durch ihre Umwelt erhebliche Einschränkungen hinzunehmen.

Die Vorbereitung auf das Leben als Mann oder Frau gehört zur religiösen Erziehung im Islam, denn die Aufgabenteilung und Geschlechtertrennung ist in der Religion verankert. Nach ‚klassischem‘ Verständnis verpflichtet der islamische Ehevertrag den Ehemann dazu, alleine für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen. Er vertritt die Familie nach außen, trifft aber auch die anstehenden Entscheidungen zu Wohnort, Schulbesuch oder Berufsausbildung, während der Ehefrau die Fürsorge für die Kinder und die Führung des Haushaltes zufallen. Da bis heute die nahöstliche Gesellschaft viel stärker von Gemeinschafts- und Gesellschaftsdenken als von Individualismus geprägt ist, wird entsprechend erwartet, dass der einzelne den ihm in der Gesellschaft durch seine Geburt, seine Stellung und sein Geschlecht zugewiesenen Platz ausfüllt und die damit verbundenen Verhaltensweisen übernimmt.

Angemessenes, respektvolles Verhalten gegenüber Eltern, Älteren im allgemeinen, von Frauen gegenüber Männern, Zurückhaltung im Umgang mit dem anderen Geschlecht und die Wahrung eines untadeligen Rufes für Mädchen und Frauen gehören ebenfalls zu den grundlegenden Erziehungsidealen im Islam.

Sterben die muslimischen Eltern eines Kindes und ist z. B. der nächste Verwandte der Eltern Christ geworden, wird die Verwandtschaft darauf bestehen, dass das Kind bei einem entfernteren Verwandten, auf jeden Fall aber in einer muslimischen Familie aufwächst.

Autorin dieser Ausgabe: Prof. Dr. Christine Schirrmacher
Stand: Januar 2007